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VG-Urteil: Ableitung von Regenwasser

Die Verwaltung wollte den Bürger dazu bringen, seine Dachflächenentwässerung an den bestehenden Mischwasserkanal anzuschließen. Das gelte nicht nur für Schmutz-, sondern auch für Niederschlagswasser. Das Verwaltungsgericht Arnsberg (Aktenzeichen 14 K 1706/09) sah die Angelegenheit etwas differenzierter. Es gebe eine gesetzliche Möglichkeit, von der Abwasserüberlassungspflicht befreit zu werden, was in diesem Fall nicht gründlich genug abgewogen worden sei.