Das DIBt hat eine aktualisierte allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für den Brandschutzverbinder BSV 90 erteilt. Die Änderungen in der aktualisierten abZ Z-19.17-1893 sind klein, aber fein. Sie machen es dem Installateur im Baustellenalltag leichter, den Brandschutzverbinder zulassungskonform einzubauen.
Der Brandschutzverbinder BSV 90 ist für die Abwasser-Mischinstallation konzipiert und zugelassen. Anders als viele andere Lösungen benötigt er keine Beplankung und auch keine Wasservorlage in der Anschlussleitung aus Kunststoff. Oberhalb der Decke ist der Installateur somit frei in der Leitungsgestaltung – mit oder auch mal ohne Kunststoffrohr-Anschluss, mit oder ohne Vorwand, Materialwechsel in der Fallleitung z. B. mit Kunststoff-Entlüftungsschlauch – alles wird von der Zulassung abgedeckt.
Lediglich unterhalb der Decke muss auf Maße geachtet werden. Der BSV 90 wird im Fallstrang montiert, und zwar so, dass sein oberer Teil in die Decke eintaucht. Bisher war das Maß für das Eintauchen starr auf 40 mm vorgeschrieben, jetzt ist es auf 20-40 mm aufgeweicht und damit baustellengerechter. Ebenso der optionale Schallschutz in der Deckendurchführung: während bisher für die Dicke des brennbaren Schallschutzes ein starres Maß angegeben war, ist man jetzt mit bis zu 5 mm flexibler. Die aktuelle abZ gibt es auf der Düker Internetseite unter
→ www.dueker.de
Düker