Die Bundesregierung hat die Anreize für Investitionen im Wärmemarkt verbessert. Nachdem die erneuerbaren Energien im Strommarkt 2014 erstmals mit 27,8 % die wichtigste Stromquelle darstellten, lahmt der Wärmemarkt hinterher. Dort beträgt der Anteil derzeit nur 9,9 %. Das novellierte Marktanreizprogramm MAP soll nun helfen, das Ziel von 14 % bis 2020 zu erreichen. Nicht nur die Klimaschutzziele, auch der Heizungsmarkt kann einen kräftigen Schubs vertragen. Denn 2014 ging gemäß Zahlen des Bundesverbandes der Deutschen Heizungsindustrie BDH der Gesamtmarkt der Wärmeerzeuger in Deutschland um 4 % zurück. Jetzt wurden die MAP-Fördersätze bei fast allen Fördersegmenten deutlich erhöht. Die Förderungen für Solar, Biomasse und Wärmepumpe sind jeweils in Basis-, Innovations- und Zusatzförderung aufgeteilt. Außerdem werden Prozesswärme und Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags gefördert.
Solarthermische Anlagen
Solaranlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung waren vor dem 1. April nicht mehr förderfähig, jetzt werden sie mit mindestens 500 Euro wieder bezuschusst. Die Basisförderung für Solaranlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung wurde auf 140 Euro/m2 Bruttokollektorfläche bzw. mindestens 2000 Euro pro Anlage erhöht. Für große Solaranlagen ab 20 m2 erhält der Bauherr künftig 200 Euro/m2 und kann sich erstmals zwischen einer Förderung nach Kollektorfläche oder Ertrag entscheiden. Für Sonnen- und Solarhäuser, die zu mindestens der Hälfte mit Solarwärme beheizt werden, kann im Neubau und im Bestand eine Innovationsförderung in Anspruch genommen werden.
Biomasseheizungen
Hauseigentümer, die sich für eine Pelletheizung entscheiden, erhalten einen Zuschuss von mindestens 3000 Euro (zuvor 2400 Euro). Mindestens 3500 Euro (zuvor 2900 Euro) gibt es, wenn ein Pufferspeicher dabei ist. Für Pelletöfen mit Wassertasche bekommt man auch 600 Euro mehr, jetzt 2000 Euro. Die Förderung von Hackschnitzelanlagen und Scheitholzvergaserkesseln jeweils mit Pufferspeicher hat sich von pauschal 1400 Euro auf 3500 Euro bzw. 2000 Euro erhöht. Wird die Wärme einem Wärmenetz zugeführt, kann der Bonus jetzt auch mit der Errichtung einer Biomasse-Anlage oder Wärmepumpe genutzt werden.
Wärmepumpen
Die Zuschüsse für Wärmepumpen wurden – außer für Luftwärmepumpen – ebenfalls erhöht und neu gestaffelt. Der bisher geltende Speicherbonus wurde zu einem Lastmanagement-Bonus weiterentwickelt. Um diesen zu erhalten, muss ein Pufferspeicher aufgestellt werden und die Wärmepumpe muss mit einer Schnittstelle ausgerüstet sein, die den Anforderungen des SG Ready-Labels entspricht. Der Qualitätscheck einer Wärmepumpe kann einmalig bezuschusst werden. Dies ist frühestens ein Jahr nach Inbetriebnahme der geförderten Anlage möglich.
Neubau
Nachdem Neubauten im bisherigen MAP bis auf einige Ausnahmen bei sehr großen Anlagen so gut wie ausgeschlossen waren, gibt es dort jetzt wieder Gelder für große Solaranlagen über 20 m2 Bruttokollektorfläche sowie Pelletheizungen und Wärmepumpen mit innovativer Technik (z.B. Brennwertnutzung oder Partikelabscheidung bei Pelletanlagen, Jahresarbeitszahl von mindestens 4,5 bei elektrischen bzw. 1,5 bei gasmotorischen Wärmepumpen).
Bestand
Zum Gebäudebestand zählen nun Gebäude, in denen seit mindestens zwei Jahren ein anderes Heizungssystem installiert ist, das ersetzt oder unterstützt werden soll. Zuvor lag die Grenze bei Anlagen ab 2009. Nachträgliche Optimierungsmaßnahmen bereits geförderter Anlagen (vor 3 bis 7 Jahren) sind nun auch förderfähig. Dazu zählt z.B. die hydraulische Optimierung. Wer bei der Sanierung das Niveau eines KfW-55-Hauses erreicht, kann ab sofort einen Gebäudeeffizienzbonus kassieren.
Verfahren
Die Frist für die Antragstellung im einstufigen Verfahren wurde von 6 auf 9 Monate erweitert. Eine Zusatzförderung wird gewährt, sofern beim Bau einer förderfähigen Anlage eine Optimierungsmaßnahme durchgeführt wird. Dies ist auch im Rahmen der Innovationsförderung möglich. Bei Neubauten und Vorhaben im Rahmen der Innnovationsförderung sind die Anträge in der Regel vor Beginn einzureichen. Das gilt auch für Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrages. Unternehmen müssen ihre Anträge immer vor Beginn der Maßnahme stellen. Die Antragstellung erfolgt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für sogenannte kleinere Anlagen, wie Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen und Wärmepumpen. Für größere Anlagen, wie Nahwärmenetze und große Wärmespeicher, ist die KfW Bankengruppe zuständig.
Kumulierbarkeit
Werden mehrere förderfähige Anlagen errichtet, können auch mehrere Förderbausteine des Marktanreizprogramms genutzt werden. Sind diese Anlagen in einem System kombiniert, wird dies zusätzlich mit 500 Euro Kombinationsbonus je Anlagenkombination belohnt. Bei den Anlagen, die über das BAFA gefördert werden, darf die Gesamtförderung höchstens das Doppelte des MAP-Förderbetrages ausmachen. Wird dieses Limit überschritten, werden die Fördermittel des Bundes auf diese Förderhöchstgrenze gekürzt.
Das MAP darf mit den KfW-Programmen „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit“ kombiniert werden. Die gleichzeitige Förderung einer Anlage aus dem MAP sowie aus dem EEG bzw. dem KWKG (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) ist grundsätzlich ausgeschlossen. Nur in wenigen Fällen sehen die Förderrichtlinien davon Ausnahmen vor, u.a. bei Tiefengeothermieanlagen und Biomasse-KWK-Anlagen. Diese Ausnahmeregelung wird allerdings erst später in Kraft treten, da die Europäische Kommission die Kumulierbarkeit der EEG-Vergütung mit weiteren Beihilfen für dieselben Anlagen noch bestätigen muss.
Gewerbe
Mit Investitionszuschüssen von bis zu 50 % sollen alle Unternehmen einen Anreiz zum Einsatz erneuerbarer Energien in Neubauten oder bei der Sanierung bekommen. Die Antragsberechtigung wird auf alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe ausgeweitet, also auch auf Großunternehmen. Neue Biomasse-Anlagen oder effiziente Wärmepumpen jeweils für Prozesswärme werden nun auch gefördert. Die 1000 m2-Höchstgrenze bei der solaren Prozesswärme wurde aufgehoben.
In der MAP-Richtlinie wird auch die Förderung des KfW-Programms Erneuerbare Energien Premium geregelt. Kleine und mittlere Unternehmen können ab sofort von einem „KMU-Bonus“ zum Tilgungszuschuss in Höhe von 10 % profitieren. Nahwärmenetze sind jetzt auch für die Versorgung von Neubauten förderfähig. Bei der Tiefengeothermie werden bis zu 4 Tiefenbohrungen (bisher maximal 2) gefördert.
Fazit und Ausblick
Das novellierte MAP hat einiges zu bieten: mehr Geld, mehr Fördergegenstände und mehr Antragsberechtigte im gewerblichen Bereich. Damit kann es das werden, was sich die Regierung erhofft: ein spürbarer Impuls für den Wärmemarkt. „Nach dem wiederholten Scheitern der Bemühungen um eine steuerliche Abschreibung von energetischen Sanierungsmaßnahmen erweist sich das runderneuerte MAP als zentrales und verlässliches Instrument der Bundesregierung für die Energiewende im Wärmemarkt“, so der Präsident des BAFA Dr. Arnold Wallraff hierzu. Auch die Stimmen zum neuen MAP aus dem Markt waren fast durchweg positiv. Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima ZVSHK kritisierte allerdings den nach wie vor sehr hohen Beratungs- und Beantragungsaufwand. Für die umsetzenden Betriebe seien die unterschiedlichen Förderblöcke gegenüber den Verbrauchern manchmal nur schwer zu vermitteln.
Mit der weiteren Öffnung des Programms für Gewerbe bieten sich interessante Perspektiven. Und das soll noch nicht alles gewesen sein. Thorsten Herdan, Abteilungsleiter im BMWi, kündigte bei der ISH bereits an, dass ein zusätzliches MAP für Effizienzmaßnahmen auf die Beine gestellt werden soll, weil die steuerliche Abschreibung keinen Zuspruch gefunden hat.
Material zum neuen MAP
Internetauftritt des Ministeriums zum MAP: www.bmwi.de/go/marktanreizprogramm
Förderübersichten für Solar, Biomasse, Wärmepumpen, Prozesswärme und Ertragsvisualisierung sowie die zugehörigen Antragsformulare unter: www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/