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OLG-URTEIL

Prüfungs- und Hinweispflichten

Sachverhalt (verkürzt)

Der Auftraggeber (AG) hat den Auftragnehmer (AN) damit beauftragt den Bodenbelag in einer Mensa zu verlegen. Neben den reinen Verlegearbeiten hat der Auftrag auch die Abdichtung oberhalb des bauseits bereits vorhandenen Estrichs zum Gegenstand. Nach Fertigstellung der Arbeiten stellt der AG Hohllagen im Belag fest. Nach Sachverständigenfeststellungen sind diese Hohllagen auf fehlende Abdichtungsbahnen unterhalb des Estrichs und die Verwendung eines nicht geeigneten Abdichtungsmaterials zurückzuführen. Für das Entfernen und das Neuanbringen des Bodenbelages verlangt der AG nunmehr Schadensersatz vom AN.

Entscheidung

Das Gericht gibt dem AG nicht in vollem Umfang Recht. Für eine volle Verurteilung hätte der AN auch die Verantwortlichkeit für die nicht ordnungsgemäß angebrachten Abdichtungsbahnen unterhalb des Estrichs haben müssen. Das Gericht verneint jedoch eine solche Verantwortlichkeit für die fehlerhafte Abdichtung unterhalb des Estrichs, welcher bereits bauseits vorhanden war. Sein Werk habe nur den Estrich vor Wasser schützen müssen. Ein Hinweis des AN auf fehlende Abdichtungsbahnen unterhalb des Estrichs hätte sich auf diesen Werkerfolg nicht ausgewirkt. Daher obliege dem AN insoweit weder eine Prüfung noch ein Hinweis. Insoweit hatte der AN dem AG lediglich die Kosten für die Beseitigung des fehlerhaften Abdichtungsmaterials ersetzen müssen, nicht aber für den Austausch des darunter liegenden Estrichs.

Fazit

Die Entscheidung unterstreicht, dass der AN grundsätzlich prüfen muss, ob Vorarbeiten – auf welche das eigene Werk aufsetzt – eine geeignete Grundlage für sein Werk bieten und keine Eigenschaften besitzen, die den Erfolg seiner Arbeit infrage stellen können. Im vorliegenden Fall hatte der AN lediglich das ordnungsgemäße Aufbringen und die Abdichtung oberhalb des Estrichs zu erbringen. Aus diesem Grund lag der geschuldete Werkerfolg nicht in der Gesamtabdichtung des Bodenaufbaus. Als Fazit kann festgehalten werden: Der AN muss die Vorleistungen prüfen, die seinen Werkerfolg beeinflussen!

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