Von vielen längere Zeit unbemerkt, wurde diesem Umstand bereits im Juni 2015 Rechnung getragen und durch den Arbeitskreis „Sachverständigenwesen“ des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) eine neue Systematik im Sachverständigenwesen erarbeitet. Zudem wurden für das Installateur- und Heizungsbauerhandwerk neue Teilgebiete eingeführt.
Heute wird nun beispielsweise auch die Möglichkeit der Sachverständigenbestellung berücksichtigt, in Sachgebieten, die mehreren Handwerksberufen zuzuordnen sind. Es handelt sich dabei insbesondere um die Bereiche Brandschutz, Hygiene, Solarthermie, Photovoltaik, Schallschutz, Schimmelpilzerkennung, -bewertung, -sanierung und Wärmeschutz.
Systematisch bewegt sich das Verfahren aber weiter im Rahmen der Teilbestellungsgebiete. Dieses als „Dortmunder Konzept“ diskutierte Verfahren soll insbesondere sicherstellen, dass die Sachverständigen des Handwerks durch das „rechtsuchende Publikum“ sowie durch Gerichte und Behörden besser gefunden werden können. Teilgebiete sind bestimmte Tätigkeiten eines Handwerks, bei denen unter technischen oder wirtschaftlichen Gesichtspunkten ein besonderer Bedarf an entsprechenden Sachverständigendienstleistungen besteht. Nicht zuletzt auch durch die entsprechende Spiegelung in der bundesweiten Sachverständigendatenbank des Handwerks soll die Wettbewerbssituation der handwerklichen Sachverständigen verbessert werden. Das Sachverständigengebiet im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk gliedert sich seither in die folgenden Teilgebiete:
- Brandschutz
- Gas- und Wasserinstallation
- Heizungs- und Lüftungsbau (mit Heizungsanlagen)
- Raumlufthygiene
- Tnkwasserhygiene
- Klimatechnik
- Schallschutz
- Schimmelpilzerkennung, -bewertung, -sanierung
- Solarthermie
- Wasseraufbereitung
- Wärmeschutz
- Zentralheizungs- und Lüftungsbauer.
Das beantragte Teilgebiet „Wärmepumpentechnik“ wurde nicht als eigenständiges Teilgebiet im Sachverständigenwesen anerkannt.
Der Bestellungstenor und die Bezeichnung ist zukünftig derartig strukturiert, dass das Teilgebiet der Bezeichnung vorangestellt wird. Dem folgt die Bezeichnung des Handwerks, zu dem das Teilgebiet gehört. Ein Beispiel:
„Von der Handwerkskammer XY öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Teilgebiet Trinkwasserhygiene im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk“.
Alle Fachhandwerker, die sich bislang vor einer Bewerbung um eine öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger gescheut haben (weil manche Sachgebiete vielleicht nicht zur täglichen Routine gehören) haben nun die Möglichkeit, ihre speziellen Kenntnisse und Fähigkeiten in einem der neu anerkannten Teilgebiete zu nutzen und sich um eine öffentliche Bestellung als Sachverständiger im jeweiligen Teilgebiet zu bewerben.