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VERPACKUNGSMÜLL

Hartschaum wird weiterhin entsorgt

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Denn an einzelnen Hartschaumteilen (Markennamen Styropor, Styrodur oder airpop) ließ sich nicht erkennen, ob sie das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (kurz: HBCD) enthielten und damit nach geltender Regelung als „gefährliche Abfälle“ eingestuft werden mussten. Viele Müllverbrennungsanlagen hatten solche Hartschaum-Komponenten nicht mehr angenommen.

Um dem entgegenzuwirken, ist seit Ende 2016 eine Übereinkunft in Kraft getreten, die den Status „gefährlicher Abfall“ zunächst bis Ende 2017 wieder aufhebt. Dadurch lassen sich Hartschaumteile auf die bislang vertraute Weise durch den Entsorger an die Müllverbrennung übergeben. Detaillierte Infos dazu bietet die Webseite www.ivh.de. Nichts geändert hat sich an der seit vielen Jahren bestehenden Branchenlösung, die die SHK-Organisation zur Entsorgung von Verpackungsmüll erreicht hat. Alle nötigen Infos dazu finden Mitgliedsbetriebe im internen Bereich auf der Homepage des ZVSHK (Quicklink QL26112160).

www.zvshk.de