Mit dem Ziel, Unfälle zu verhindern und das Gefährdungspotenzial von Baustellen zu minimieren, wurden die europäischen Zielvorgaben mit dem Arbeitsschutzgesetz, der Arbeitsstättenverordnung, der Baustellenverordnung sowie der Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen umgesetzt. Sie gelten immer in Verbindung mit den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften. Verstöße gegen die Vorschriften können im Schadensfall strafrechtliche Konsequenzen auslösen. Das Arbeitsschutzgesetz betont die Pflichten des Bauherrn, die bereits in der Planung beginnen und bis in die Betriebsphase des Bauvorhabens mit den Vorschriften zur Zusammenstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk nach der Baustellenverordnung wirken. Damit ist Sicherheit auch eine Planungsaufgabe.
Frühzeitige Vorkehrungen erleichtern die Wartung
Aus Zeit- und Kostengründen wird häufig auf den Aufbau von Gerüsten oder die Einrichtung sicherer Verkehrswege und Arbeitsplätze verzichtet. Dies rächt sich nicht selten in Form tragischer Unfälle. Diese Gefahr ist besonders auch für unerfahrene Personen, wie z.B. Hausmeister oder Wartungspersonal einer Solar-Anlage gegeben. Dabei lassen sich die Kosten für spätere Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten am Bauwerk erheblich reduzieren, wenn frühzeitig die erforderlichen Vorkehrungen für spätere Wartung, Inspektion und Instandsetzung getroffen wurden. DIN 4426 gilt als anerkannte Regel der Technik und konkretisiert die Forderungen der Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften. Vom Bauherrn werden „Einrichtungen, die ein Abstürzen von Personen verhindern“ gefordert, damit der instand haltende Unternehmer die Sicherheitseinrichtung mit einfachem Aufwand nutzen und seine Sicherheits- und Gesundheitsschutzpflichten erfüllen kann. Beispielhaft werden Wartungsarbeiten an Solaranlagen oder das Reinigen von Abflüssen, Dachrinnen und Schornsteinfegerarbeiten genannt.
Maßnahmen treffen und Abstürze verhindern
Inspektionsarbeiten betreffen die Kontrolle von Regenwasserabläufen oder Dachflächen. Klassische Instandsetzungsarbeiten sind die Erneuerung von Dacheinläufen, die vollständige oder teilweise Erneuerung der Dachabdichtung auch im Zusammenhang mit zusätzlichen Dämm-Maßnahmen oder Beschichtungsarbeiten. Bereits bei Planung und Ausschreibung sollten die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen berücksichtigt werden. Gemäß DIN 4426 ist bei allen vom Dach aus vorzunehmenden Instandhaltungsmaßnahmen ein Absturz von Personen zu verhindern. Insbesondere auf glatten Oberflächen von Dächern, z.B. aus Glas, Metall oder Kunststoff, mit einer Neigung bis 20° müssen Anschlageinrichtungen oder Umwehrungen vorhanden sein, die ein Abrutschen verhindern. An Dachrändern sind ab einer Absturzhöhe von drei Metern grundsätzlich Maßnahmen zu treffen, die Abstürze verhindern. Geeignete Sicherungssysteme können sowohl am Dachrand selber (z.B. Geländer) oder durch Seilsicherungssysteme von der Mitte eines Daches erfolgen.
Seilsicherungslösungen bieten Sicherheit auf dem Dach
Seilgestützte Absturzsicherungssysteme wie das Constant-Force-System von Latchways bestehen überwiegend aus Edelstahl und sind dementsprechend korrosionsbeständig. Umfangreiches Zubehör ermöglicht die Absicherung nahezu jeder Dachgeometrie. Im Vergleich zu konventionellen Anschlageinrichtungen, die unmittelbar an die Tragkonstruktion anschließen und daher einen Abstand von fünf bis sechs Meter aufweisen, befinden sich beim Constant-Force-System die Dachanker in Abständen von bis zu zehn Meter und ermöglichen eine kostengünstige und sichere Lösung. Mit einer Höhe von 195 mm wirken sie unauffällig und können farblich auf alle modernen Dachflächen abgestimmt werden. Die Flexibilität des Seilsystems ermöglicht das Umspannen von Ecken sowie Umlenkungen über geneigte Flächen sowohl nach oben wie nach unten.
Spezieller Dachanker schützt die Konstruktion
Mit jeweils abgestimmten Befestigungslösungen werden die Dachanker mechanisch befestigt. Es ist keine Fixierung an der Tragkonstruktion erforderlich. Dadurch wird die Gebäudefunktionalität während der Montage und im Sturzfall nicht beeinträchtigt und Wärmebrücken vermieden. Die Dachanker lassen sich an allen Dachsystemen führender Hersteller von Sandwich- oder Stehfalzprofilen befestigen sowie auch bei Lösungen mit Dachabdichtungen aus Bitumen oder Kunststoff integrieren. Das Latchways System ist am gesamten Dachsystem getestet und vom Hersteller zertifiziert. Im Falle eines Absturzes werden die hohen dynamischen Lasten durch den Dachanker gedämpft, ohne sich unmittelbar auf Dach, Gebäude oder Konstruktion zu übertragen. Neben einer Reduzierung der Belastung für Mensch und Material vereinfacht dies auch die Neuzertifizierung des Absturzsicherungssystems nach einem Absturzunfall. Auch für handwerklich hergestellte Stehfalzlösungen ist das System geprüft und als Rückhaltesystem zugelassen. Unter anderem in Kooperation mit Rheinzink ist eine durchdringungsfreie Befestigung des Dachankers mit Balkenklauen auf dem Stehfalz entwickelt worden, die sicherstellt, dass die im Fall eines Absturzes auftretenden Kräfte ohne Beschädigung der Schare bis in die Tragkonstruktion sicher abgeleitet werden. Für die Praxis ist wichtig, dass das System für eine Belastung an Ortgang und Traufe zugelassen ist. Der Dachanker ist hierbei als Einzelanschlagpunkt nach Klasse A2 der DIN EN 795 sowie als Teil eines Absturzsicherungssystems gem. Klasse C der DIN EN 795 für die Anwendung auf Stehfalzdächern von Rheinzink zugelassen. Ein Rückhaltesystem ermöglicht die Ausführung aller Tätigkeiten bis zu Stellen, bei denen ein Sturz erfolgen könnte. Rückhaltesysteme sollten etwa 2,50 m von der Sturzkante entfernt montiert werden. Üblicherweise werden die unterwiesenen Personen mit einem 2,0 m langen Verbindungsmittel mit dem System verbunden.
Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sind kein Luxus, sondern wesentliche Bauherrenpflicht und müssen frühzeitig eingerichtet sein, damit Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung erfolgen können. Zugelassene Systeme zur Absturzsicherung ermöglichen die Durchführung der Arbeiten mit hohem Arbeitskomfort und unter Ausschluss von Fehlanwendungen.
Weitere Informationen
Unser Autor Dr. Christian Flertmann ist Geschäftsführer der Eurosafe Solutions GmbH in 44653 Herne, Telefon (0 23 23) 9 46 24-0, Telefax (0 23 23) 9 46 24-10, https://www.eurosafesolutions.de