Nachdem der Deutsche Bundestag am 13. 2. 98 das “Zweite Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften“ in zweiter und dritter Lesung verabschiedete, hat der Bundesrat am 6. März 1998 dem Gesetz ebenfalls zugestimmt. Damit trat es am 1. April 1998 in Kraft.