Bei der Planung und Montage von Rohrleitungen hat sich der vorbeugende Brandschutz zu einem erheblichen Kostenfaktor entwickelt. Einer der Gründe dafür ist, dass in den Projekten eine Vielzahl an Werkstoffen zum Einsatz kommt. Folglich gibt es auch den Brandschutz betreffend nicht nur die eine Universallösung, die sämtliche Anforderungen erfüllt. Vielmehr gilt es, jeden Anwendungsfall einzeln zu betrachten und die Brandschutzmaßnahmen gezielt darauf auszurichten. Gerhard Lorbeer zeigt Möglichkeiten auf, wie Rohrdurchführungen insbesondere bei Materialwechsel in Entwässerungssystemen normgerecht und gleichzeitig wirtschaftlich abgeschottet werden können.
In Hotels ist Brandschutz unbestreitbar wichtig. Dies betrifft auch die Gebäudeentwässerung. Entwässerungssysteme müssen im Brandfall beispielsweise eine ausreichende Abschottungswirkung zwischen den Geschossen aufweisen. Viele Jahre lang waren in Hotelgebäuden nicht brennbare Entwässerungsrohre aus Grauguss Standard. Nun stehen viele dieser Bauten vor einer Sanierung, vor einem Umbau oder vor Erweiterungen. Worauf zu achten ist, damit nach Abschluss dieser Maßnahmen die Entwässerungsleitungen die brandschutztechnischen Anforderungen erfüllen, erläutert Daniel Schulz.
Leichtbauwände bringen viele Vorteile gegenüber der Massivbauweise mit sich. Sie lassen sich bauzeitsparend schneller und wirtschaftlicher errichten, haben ein geringeres Gewicht und sind bei der Herstellung sowohl energie- als auch ressourcenschonender. Zudem minimieren die leichten Wände Energieverluste und halten Schallschutzvorgaben sicher ein. Sorgen bereitet oft das Thema baulicher Brandschutz an Leitungsanlagen in Leichtbauwänden, die Schachtwände sind. Im Beitrag erläutert Karl-Heinz Ullrich, welche Installationslösungen Rechtssicherheit bieten.
Wie praxistauglich sind Brandversuche für Rohrabschottungen? ▪ Zulassungskonforme Rohrabschottungen stellen alle Baubeteiligten bei Planung und Ausführung vor große Herausforderungen. Mit Gutachtern diskutierte „Abweichungen“ müssen den geforderten Feuerwiderstand erfüllen. Basis dazu ist der Anwendbarkeitsnachweis. Aber gewährleistet dieser überhaupt die Sicherheit, die in ihm gesehen wird? Wie soll dann eine Abweichung bewertet werden, wenn schon die Aussagen aus dem Anwendbarkeitsnachweis die sicherheitsrelevanten Ansprüche an eine Bauaufgabe nicht erfüllen? Der Beitrag erläutert, warum durchaus Zweifel an der „geprüften“ Sicherheit von Rohrabschottungen angebracht sind, obwohl vom DIBt Nachweise (aBG) in Form umfangreicher Prüfungen dazu verlangt werden. → Gerhard Lorbeer
Anwendbarkeitsnachweise bei Mischinstallationen ▪ Metallene Rohrleitungssysteme im Strang, flexible Kunststoffrohre als Stockwerksleitungen zur Anbindung der Heizflächen und Sanitärobjekte – derartige Mischinstallationen sind gängige und bewährte Praxis. Weniger praxisgerecht sind oft die für die Abschottung der (brennbaren) Etagenverteilungen erforderlichen Anwendbarkeitsnachweise. Eine Brandschutzabnahme ist aber nur dann möglich, wenn die Bauausführung mit dem Nachweis übereinstimmt. Worauf kommt es also bei Anwendbarkeitsnachweisen für Mischinstallationen an? → Markus Berger
Brandweiterleitung nach unten bei Abwasserrohren ▪ Brandschutz ist kompliziert. Dennoch: Eine vorschriftsmäßige Einhaltung aller Vorgaben ist unabdingbar. Was aber, wenn die Vorgaben einen ungeklärten Bereich aufweisen? Nach einem Brandschutzversuch der IZEG (siehe Infokasten auf dieser Seite) muss der Brandschutz an Abwasserrohrsystemen neu bewertet werden, genauer: die Brandweiterleitung „nach unten“. Ob und wann sich eventuell die Prüf- und Zulassungspraxis ändert, ist noch offen. Unabhängig davon kann es kein Weiter-so-wie-bisher geben. Allein die Sorgfalts- und Aufklärungspflichten von Planern und Fachhandwerkern erfordern nun ein Umdenken. Der Beitrag schildert die Ausgangssituation und fasst die komplexe Lage auf den nächsten Seiten zusammen. Das geht leider auch nicht ganz ohne einen Ausflug in die Brandschutztheorie vonstatten. → Karl-Heinz Brandenburg und Gerhard Lorbeer
Der Teaser-Clip zur gedruckten SBZ-Ausgabe Nr. 11 hat die Themen: Brandschutz - sicher abschotten; Trinkwasserhygiene - keine Chance für Legionellen; Hydraulik - Heizungen effizient(er) betreiben. Außerdem: Hauseinführung dicht halten; potenzielle Bewerber online begeistern; Mitarbeiter nicht verheizen. Die SBZ-Nr. 11 greift das alles auf, sie erscheint am 27. August 2021.
Die wichtigsten Begriffe und Anforderungen der gültigen Regelwerke für den Brandschutz in Pflegeeinrichtungen haben wir für Sie in diesem Beitrag zusammengefasst.
Kombilösungen verbinden praxisrelevante Eigenschaften ▪ Verschiedene Problemfelder können bei gewerblichen Immobilien die Einhaltung der rechtlichen und versicherungstechnischen Anforderungen an den Brandschutz erschweren. Ob und in welchem Maße hier Kombilösungen Abhilfe versprechen, schildert dieser Beitrag. → Carsten Janiec
Eine Frage des Schutzziels ▪ Im Bereich der Leitungsanlagen ist die brandschutztechnische Abschottung klar geregelt. Gemäß § 40 Abs. 1 Musterbauordnung (MBO) in Verbindung mit der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie ist es erforderlich, brennbare Leitungen mit einem Durchmesser ≥ 32 mm abzuschotten, wenn an das durchdrungene Bauteil Anforderungen hinsichtlich des Feuerwiderstandes gestellt werden. Allerdings ist, wie dieser Beitrag zeigt, dabei zu differenzieren, worauf diese Brandschutzanforderungen abzielen. → Carsten Janiec und Professor Eugen Nachtigall
Verwendbarkeitsnachweise Immer wieder kommt es zu Unstimmigkeiten bei der Auslegung von Verwendbarkeitsnachweisen. Die Folgen lassen sich mit „Zeit, Kosten, Streit“ schnell beschreiben. Ohne in Normen und Gesetzen zu wühlen, wird nachstehend aus der Sicht von TGA-Planern und Anwendern eine Hilfestellung für das richtige Lesen zur sicheren Anwendungsauswahl gegeben. Ein Schwerpunkt sind dabei die ETA, denn hier ist besondere Vorsicht geboten: Sie können Anwendungen enthalten, die nicht den deutschen Bauvorschriften entsprechen. Eine besondere Herausforderung für Planer und Anwender. Gerhard Lorbeer und Dietmar Stump
Mit Curaflam Konfix Pro bietet Doyma ein geprüftes Brandschutzsystem zur Abschottung von Abwasser-Mischinstallationen (Fallrohr aus Guss, Anschlussleitung aus Kunststoff) auf dem Konfix-Verbinder an. Dazu wird die Gussrohrleitung im Deckendurchbruch vermörtelt. Zum Schallschutz darf ein bis zu 5 mm...
Mit dem Vario-Sol-System bietet BTI Befestigungstechnik eine Brandschutzlösung mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (Z-19.17-2080) für die Abschottung von Gussrohren mit abzweigendem Kunststoffrohr (Mischinstallation) an. In Verbindung mit dem Brandschutzverbinder Vario-SolBSV erfüllt die...
Das Conlit System von Rockwool ermöglicht die brandschutztechnische Absicherung von Wand- und Deckendurchführungen mit einem Null-Abstand zwischen Kabel- und Rohrabschottungen. SHK- und Elektrofachhandwerker können so ein- und dieselbe Durchführungsöffnung für Ver- und Entsorgungsleitungen sowie für...
Vorschriften und Richtlinien zum baulichen Brandschutz erschweren dem SHK-Fachhandwerk die tägliche Arbeit. Vor allem Abschottungen für haustechnische Rohrleitungen sorgen immer wieder für große Unsicherheiten. Der erste Teil dieser dreiteiligen Artikelserie befasst sich mit den geltenden Regelwerken und zeigt, wie sich mit einfachen Mitteln die Anforderungen zuverlässig und ohne große Mühe umsetzen lassen. Daniel Graba