Mit der Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt ist die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel am 20. August 2020 in Kraft getreten.
Worauf es bei der Anschaffung ankommt Für Arbeitsschutz und persönliche Schutzausrüstung (PSA) gibt es klare Vorgaben vom Gesetzgeber. Für die Betriebe eine Herausforderung. Zu wenig Personal, zu wenig Zeit und keine Spezialisten für das betriebsfremde Thema. Welche Schritte sind also für einen reibungslosen Ablauf in der Praxis zu beachten? Infos und Tipps gibt Alexander Neuzerling im Interview.
“Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen“, heißt es in § 3 des Arbeitsschutzgesetzes. Vier Themen stehen im Vordergrund der folgenden Ausführungen: Rahmenbedingungen, aktuelle Informationen, Hilfen für die Tagesarbeit sowie Hersteller/ Händler und ihre Produkte. Ausgewählte Beispiele verdeutlichen, welche Informationen der SHK-Meister im Internet erhält.