Ablauf inhaltlich und methodisch aufgewertet Zeiten und Technologien ändern sich – und deshalb auch die Ausbildung zum Anlagenmechaniker SHK. Statt Zwischenprüfung und Gesellenprüfung sieht die aktualisierte Ausbildungsverordnung ab 1. August eine auf zwei Teile gestreckte Gesellenprüfung vor. Der Teil 1 tritt an die Stelle der Zwischenprüfung, das Ergebnis fließt bereits zu 30 % in die Gesamtnote ein. Wie das im Detail abläuft und was die Verordnung noch Neues beinhaltet, beschreibt der Beitrag.
Bereits am 01. August 2003 trat die Ausbildungsverordnung zum Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik in Kraft. Dementsprechend müssen die Ausschüsse die Gesellenprü-fungen nach den geänderten Vorgaben durchführen. Da dies auch zwei Jahre nach Einführung der Verordnung immer noch zu Schwierigkeiten führt, hat der Fachverband NRW eine Muster-Gesellenprüfung entwickelt, die auch bundesweit von Interesse sein dürfte.
Drei Varianten stehen im Mittelpunkt der Diskussion um die neuen Ausbildungsverordnungen. Wie man im nördlichsten Bundesland darüber denkt, schildert Hauptgeschäftsführer Hugo Schütt.
Die Zusammenlegung der Berufe Gas- und Wasserinstallateur und Zentralheizungs- und Lüftungsbauer erfordert auch weitreichende Änderungen bei den Meisterprüfungs- und Ausbildungsverordnungen. Hier der aktuelle Sachstand.