Die Länder haben Pläne der Bundesregierung gebilligt, über die 1. BImSchV mit höheren Schornsteinen die Luftschadstoffkonzentration am Boden zu verringern.
Neue Feuerungen für feste Brennstoffe bis 1 MW müssen künftig gemäß 1. BImSchV einen höheren Schornstein haben, damit die Abgase besser fortgetragen werden.
Das durch die 1. BImSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung) zu erwartende Austauschgeschäft ist in den Augen vieler Hersteller und Ofenbauer bislang ausgeblieben. Die Ursache dafür lässt sich aus Sicht des ZVSHK aus Erklärungen ableiten, die die Bundesregierung selbst abgegeben und veröffentlicht...
Das Austauschgeschäft blieb bisher hinter den Erwartungen zurück. Ursache dafür sind wohl die gesetzlichen Regelungen selbst.
Mit dem Biowin 2 präsentierte der Hersteller Windhager auf der IFH in Nürnberg eine Weiterentwicklung seiner Pelletkessel. Der in vier verschiedenen Leistungsstärken und fünf Komfortklassen erhältliche Kessel deckt einen Leistungsbereich von 2,9 bis 26 kW ab. Er benötigt lediglich eine...
Um sich schnell und einfach eine Übersicht zu den Feinstaubgrenzwerten der 1. BlmSchV zu verschaffen, hat Schräder eine App konzipiert. Nutzer erhalten damit Klarheit zu den detaillierten Vorgaben der 1. BImSchV hinsichtlich der betroffenen Feuerstätten, die mit Scheitholz, Holzpellets oder...
Die 1. BImSchV (Bundes-Immissionsschutz-Verordnung) verschärft die Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Grenzwerte bei Festbrennstoff-Feuerstätten und legt fest, wann sie gegebenenfalls außer Betrieb genommen werden müssen. Schluss ist ab dem 31. Dezember diesen Jahres für Anlagen, die vor 1975 errichtet...
Am 3. Dezember 2009 hat der Bundestag die Neufassung der 1. BImSchV beschlossen. Diese wurde am 1. Februar 2010 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 22. März 2010 in Kraft. Die Novellierung ist für Heizungsbauer und Installateure sowie Ofen- und Luftheizungsbauer von großer Marktbedeutung. Andreas Müller
21 Jahre hat die 1. Bundes-Immisionsschutzverordnung auf dem Buckel. Vor allem die Emissionsgrenzwerte entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik.
Das Bundeskabinett hat am 20. Mai den Entwurf für eine Novelle der Kleinfeuerungsverordnung (1. Bundesimmissionsschutzverordnung bzw. 1. BImSchV) beschlossen. Für Holzheizungen, Kaminöfen und andere kleine Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe sollen danach in Zukunft strengere Umweltauflagen, besonders bei den Feinstaubemissionen gelten.
Das Bundeskabinett hat am 20. Mai den Entwurf für eine Novelle der Kleinfeuerungsverordnung (1. Bundesimmissionsschutzverordnung bzw. 1. BImSchV) beschlossen. Für Holzheizungen, Kaminöfen und andere kleine Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe sollen danach in Zukunft strengere Umweltauflagen...
Wer sich darüber informieren möchte, ob seine häusliche Feuerstätte auch die Emissionsgrenzwerte einhält, die der Referentenentwurf zur Novellierung der 1. BImSchV (Bundesimmissionsschutz-Verordnung) vorsieht, kann dies jetzt im Internet recherchieren. Der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und...
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