Vizekanzler und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck will den EH-40-Standard in dieser Legislaturperiode nicht mehr als Neubauanforderung vorgeben.
Das Bundeskabinett hat dem vom BMWSB und BMWK eingebrachten Gesetzentwurf zur Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze zugestimmt.
Den Minderungsanspruch des Klimaschutzprogramms 2023 bewertet der Expertenrat für Klimafragen als unzureichend. Das liegt auch an der GEG-Novelle.
Das Bundesbauministerium will die seit Juni laufende Wohneigentumsförderung attraktiver gestalten, um möglichst viele Familien bei der Bildung von Wohneigentum zu unterstützen.
Das BMWSB-Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ wird so gut angenommen, dass bereits für 2023 eine Aufstockung um 888 Mio. Euro vorgenommen wird.
Das Kabinett hat die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes beschlossen: Ab 2024 soll jede neu eingebaute Heizung mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen.
Ab dem 1. Januar 2024 soll jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden. BMWK und BMWSB haben dazu eine öffentliche Konsultation eingeleitet.
BMWK und BMWSB haben wegen der Zielüberschreitung ein Sofortprogramm mit Klimaschutzmaßnahmen für den Gebäudesektor vorgelegt.
Bei der KfW können wieder Zuschüsse für die Barrierereduzierung beantragt werden. VDS und ZVSHK zeigen sich erfreut, kritisieren jedoch die Höhe des Budgets.