Mit der elektronischen Personalakte optimieren Sie Arbeitsabläufe im Mitarbeitermanagement. Die DSGVO fordert hier strengsten Datenschutz. Darauf ist zu achten.
Seit dem 25. Mai 2018 gilt europaweit die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Mit ihr trat eine Reihe von Vorgaben in Kraft, die von jedem beachtet werden müssen, der E-Mail-Adressen gewerblich bzw. geschäftlich nutzt. Da die Nichtbeachtung der neuen Vorgaben (sehr) teuer werden kann, gilt es auch für Handwerksbetriebe, sich umfassend zu informieren. → Hans-Jürgen Borchardt
Mehrere wichtige Punkte standen zur Mitgliederversammlung des Fachverbandes SHK Sachsen in Döbeln auf der Tagesordnung. Unter anderem: ein Fachvortrag zur neuen Datenschutzgrundverordnung, die Bestätigung des Berichts des Vorstandes und der Geschäftsführung. Gastreferent Jens Schletter (Prodatis...
Das müssen Sie wissen Seit dem 25. Mai 2018 gilt europaweit die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Mit ihr trat eine Reihe von Vorgaben in Kraft, die von jedem beachtet werden müssen, der E-Mail-Adressen gewerblich bzw. geschäftlich nutzt. Da die Nichtbeachtung der neuen Vorgaben (sehr) teuer werden kann, gilt es auch für Handwerksbetriebe, sich umfassend zu informieren. Hans-Jürgen Borchardt
Vorsicht Haftungsfalle Datenschutz ist sicher nicht jedermanns Lieblingsthema. Wichtig ist es trotzdem, zumal im Mai 2018 eine neue Verordnung in Kraft tritt. Bereits jetzt ist klar: Betriebe müssen wirksame Datenschutzrichtlinien einführen und ihre Mitarbeiter schulen. Neu ist, dass die Einhaltung nachgewiesen werden muss. In der Konsequenz haften nun im Handwerk Unternehmer und Datenschutzbeauftragte persönlich. Regina Mühlich