Durch die Dämmung von Rohrleitungen können erhebliche Energieeinsparungen realisiert werden. Wo immer Energie transportiert wird, geht ein Teil der wertvollen Ressource verloren, wenn die Anlagen nicht oder unzureichend gedämmt sind. Untersuchungen zeigen, dass der jährliche Wärmeverlust, der allein durch ungedämmte Verteilleitungen und Armaturen im Kellerbereich verursacht wird, bis zu ein Viertel des Jahresheizenergieverbrauchs eines Wohngebäudes betragen kann. Dabei ist die Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen sowie Kälte- und Kaltwasserleitungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) verankert. Nasim Mamedov erläutert, welche konkreten gesetzlichen und normativen Anforderungen an die Rohrdämmung bestehen und worauf es bei fachgerechten Dämmarbeiten an den verschiedenen Leitungsarten ankommt.
Lüftungsleitungen werden je nach Zweck und Einsatz von Luft durchströmt, die wärmer oder kälter ist als die Umgebung. Es ist daher naheliegend, eine Dämmung einzusetzen, die Einflüsse auf die Raumtemperatur und Energieverluste minimiert. Gleichzeitig besteht das Risiko einer Tauwasserbildung auf Lüftungsleitungen, die kalte Außenluft durch Räume mit höherer Raumtemperatur führen. Verlaufen Lüftungsleitungen durch verschiedene Brandabschnitte eines Gebäudes, bestehen darüber hinaus Anforderungen an ihre brandschutztechnische Bekleidung und an geeignete Abschottungen in feuerwiderstandsfähigen Wänden und Decken. Eine Möglichkeit, allen Anforderungen gleichermaßen gerecht zu werden, ist der Einsatz von nichtbrennbaren Dämmstoffen aus Steinwolle. Michael Kaffenberger-Küster fasst zusammen, was dabei zu beachten ist.
Walraven präsentiert ein durchdachtes System energieeffizienter, gedämmter Kälterohrbefestigungen, das nicht nur den Anforderungen des GEG 2024 entspricht, sondern auch zukunftssichere Lösungen für TGA-Installationen bietet. Von Standardanwendungen bis hin zu speziellen Anforderungen wie rauchreduzierte Installationen in Flucht- und Rettungswegen, Walraven hat die passende Lösung für jede Situation.
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Im Brandfall zählt die Weiterleitung entlang der Haustechnik zu den größten Risiken. Die im Baurecht formulierten Brandschutzziele stellen daher hohe Anforderungen an die Planung und Umsetzung von Objekten. Zu den Risikofaktoren gehören dabei natürlich auch die Rohre und Systeme der Wasserzu- und -ableitung. Daraus ergibt sich eine besondere Verantwortung für die Entwässerungstechnik. Thomas Johner und Mathias Johr geben einen Überblick zu den hierfür relevanten Normen und baurechtlichen Vorgaben und wie diesen produktseitig entsprochen werden kann.
Leichtbauwände bringen viele Vorteile gegenüber der Massivbauweise mit sich. Sie lassen sich bauzeitsparend schneller und wirtschaftlicher errichten, haben ein geringeres Gewicht und sind bei der Herstellung sowohl energie- als auch ressourcenschonender. Zudem minimieren die leichten Wände Energieverluste und halten Schallschutzvorgaben sicher ein. Sorgen bereitet oft das Thema baulicher Brandschutz an Leitungsanlagen in Leichtbauwänden, die Schachtwände sind. Im Beitrag erläutert Karl-Heinz Ullrich, welche Installationslösungen Rechtssicherheit bieten.
Änderungen in der TRF 2021 ▪ Sicherheit spielt in der Heizungstechnik nach wie vor eine wesentliche Rolle. Daher hat die Flüssiggasbranche ihre ohnehin schon hohen Standards erneut auf den Prüfstand gestellt. Herausgekommen ist die Technische Regel Flüssiggas (TRF 2021), aus der sich einige Änderungen für Installation, Prüfung und Wartung von Flüssiggasanlagen ergeben. Der Beitrag fasst alle Neuerungen zusammen, die für die tägliche Arbeit von SHK-Fachbetrieben besonders relevant sind.
Brandabwehr im Flachdach ▪ Kabeldurchführungen, Dachlüfter oder Gullys – auch kleine Durchdringungen können dem Feuer den Weg auf das Flachdach ebnen. Maßnahmen für den vorbeugenden Brandschutz zu ergreifen, ist daher eine der Forderungen der DIN 18234. Aus wirtschaftlichen oder statischen Gründen kommen als Alternative zu nicht brennbaren Bauteilen aus Guss vermehrt Systeme aus Kunststoffen zum Einsatz. Und diese benötigen im Durchdringungsbereich besonderen Schutz, damit im Brandfall Feuer und Brandgase nicht von unten nach oben weitergeleitet werden. → Rainer Pieper
Schallschutz bei Abwassersystemen ▪ „Geprüft nach DIN 4109 ‚Schallschutz im Hochbau‘“ oder „geprüft nach DIN EN 14366 ‚Messung der Geräusche von Abwasserinstallationen im Prüfstand‘“? Ein leidiges Thema, da gerade in Marktübersichten für schalldämmende Abwassersysteme beide Normen mit Werten für geprüfte Schallschutzpegel zum Vergleich herangezogen wurden. Doch mit welcher Norm kann der bauordnungsrechtliche Eignungsnachweis erbracht werden? Klarheit in dieser wichtigen Frage schafft die novellierte DIN EN 14366. → Dietmar Stump
Brandweiterleitung nach unten bei Abwasserrohren ▪ Brandschutz ist kompliziert. Dennoch: Eine vorschriftsmäßige Einhaltung aller Vorgaben ist unabdingbar. Was aber, wenn die Vorgaben einen ungeklärten Bereich aufweisen? Nach einem Brandschutzversuch der IZEG (siehe Infokasten auf dieser Seite) muss der Brandschutz an Abwasserrohrsystemen neu bewertet werden, genauer: die Brandweiterleitung „nach unten“. Ob und wann sich eventuell die Prüf- und Zulassungspraxis ändert, ist noch offen. Unabhängig davon kann es kein Weiter-so-wie-bisher geben. Allein die Sorgfalts- und Aufklärungspflichten von Planern und Fachhandwerkern erfordern nun ein Umdenken. Der Beitrag schildert die Ausgangssituation und fasst die komplexe Lage auf den nächsten Seiten zusammen. Das geht leider auch nicht ganz ohne einen Ausflug in die Brandschutztheorie vonstatten. → Karl-Heinz Brandenburg und Gerhard Lorbeer