Die Ineffizienz der Anlagen sorgt nicht nur für hohe Kosten bei den Betreibern. Die alten Heizungen bringen auch die Klimaschutzziele in Gefahr.
Für Hausbesitzer, die sich heute eine Öl- oder Gasheizung in den Keller stellen, könnte das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts teuer werden.
Eine Wärmepumpe wird bisher meist im Neubau eingeplant. Und was ist mit Bestandsgebäuden? Die SBZ-Redaktion hat dazu den Inhaber einer Heizungsbaufirma befragt.
Der Absatz von Solarthermie-Anlagen ist 2020 nach mehrjährigem Abwärtstrend um 26 % auf eine neu installierte Kollektorfläche von 643 500 m2 gestiegen.
2020 ist in Deutschland der Absatz an Wärmeerzeugern mit 842 000 Geräten um 13% deutlich gestiegen. Bei Biomasse-Heizkesseln gab es ein Plus von 138%.
Die Anfang 2020 verbesserten Bedingungen der Förderprogramme für Gebäude sind voll durchgeschlagen: Die Antragszahl hat sich mit 600 000 fast verdoppelt.
120 000 Heizungswärmepumpen sind im Jahr 2020 in Deutschland neu installiert worden. Das entspricht einem Wachstum von 40 % gegenüber dem Vorjahr.
Umfrage Heizungsmodernisierung ▪ Das Klimapaket der Bundesregierung mit der neuen Förderkulisse für die energetische Sanierung von Wohngebäuden zeigt erste Wirkung im Heizungskeller. Jeder achte Hauseigentümer plant eine Heizungsmodernisierung. Neben den neuen Fördermitteln sind Umweltaspekte die wichtigsten Gründe für die Investitionsentscheidung.
Durch die – nach der Einigung im Vermittlungsausschuss absehbaren – Beschlüsse von Bundestag und Bundesrat zur Neuordnung der Heizungsförderung im Rahmen der steuerlichen Förderung der Gebäudesanierung werden Millionen Hauseigentümer im ländlichen Raum eklatant benachteiligt.
Bund und Länder haben sich am 18. Dezember 2019 im Vermittlungsausschuss auf Änderungen am Klimapaket verständigt. Bestätigen Bundestag und Bundesrat den Kompromissvorschlag noch in dieser Woche, könnte das geänderte Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht wie geplant zum 1. Januar 2020 Jahr in Kraft treten.
Kunden zielgenau aufklären ▪ Das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung soll in weiten Teilen zum Jahreswechsel wirksam werden. Doch seit im Oktober 2019 Eckpunkte daraus bekannt wurden, kamen mehr Spekulationen als Fakten in Umlauf. Als der ZVSHK und seine Landesverbände am 5. November 2019 zur Herbstsitzung zusammentrafen, ließ sich das künftige „Verbot“ von Ölheizungen relativieren. Auch kommende Fördermaßnahmen konnte der Verband ankündigen. Für die SHK-Innungsbetriebe bleibt es dabei, dass sie möglichst zeitnah über ihre Berufsorganisation informiert werden. → Thomas Dietrich
Das Klimaschutzprogramm 2030 Wenige Tage nach Bekanntwerden des Klimaschutzprogramms 2030 bewerteten Verbände der SHK-Branche in Berlin mit Vertretern aus der Politik, wie wichtige Weichenstellungen zur CO2-Reduzierung in die Tat umgesetzt werden. Die angedachte Förderpolitik zur Heizungsmodernisierung klingt vielversprechend. Aber der noch fehlende Starttermin und nicht geklärte Details für die Durchführung stimmen das Fachhandwerk eher skeptisch als euphorisch. Gar eine Hängepartie bei geplanten Investitionen vonseiten der Endkunden wird befürchtet, falls wichtige Eckpunkte zur Planungssicherheit nicht Anfang 2020 feststehen. Thomas Dietrich