Luftwechsel einhalten Unter anderem schreibt die EnEV vor, dass Gebäude luftdicht sein müssen und betrifft in diesem Punkt auch Bestandsgebäude. Werden in Mehrfamilienhäusern mehr als ein Drittel der vorhandenen Fenster einer Nutzungseinheit ausgetauscht oder bei Einfamilienhäusern zusätzlich mehr als ein Drittel der Dachfläche neu abgedichtet, ist ein Lüftungskonzept nach DIN 1946 Teil 6 Pflicht. Was dabei zu beachten ist, erklärt der Beitrag. Uwe Schumann
Hygiene in KWL-Anlagen Verpflichtungen zu energiesparenden Maßnahmen wie das Abdichten der Gebäudehülle sind sinnvoll, führen aber auch zu dicker Luft. Nicht nur in Wohnräumen, wenn der Luftwechsel fehlt, bisweilen auch vor Gericht. Das Problem behebt die kontrollierte Wohnraumlüftung. Um die Betriebskosten niedrig und die Raumluft hygienisch zu halten, sollten Fachhandwerker wichtige Aspekte berücksichtigen. Klaus Lang