Arbeitnehmende sollten regelmäßig daran erinnert werden, ihren Urlaub zu nehmen – Urlaubsansprüche verfallen und verjähren nur bei regelmäßigen Hinweisen darauf. Was noch wichtig ist.
Die im Internet bestellte Duschkabine passt nicht, da der Käufer seitenverkehrt bestellt hat. Das fällt aber erst bei der Montage auf. Muss nun der Monteur bzw. sein Arbeitgeber für Schäden durch falsche Bohrlöcher haften?
Können Hauseigentümer dazu gezwungen werden, die Wärmepumpe zu entfernen und sich ans neue Fernwärmenetz anzuschließen? Der Beitrag klärt auf.
Dr. Dimanski Schermaul Rechtsanwälte informiert zu Haftungsrisiken, die sich aus den Beratungspflichten im GEG ergeben und wie sie vermieden werden können.
Das Bundesarbeitsgericht hat gestern entschieden, dass Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern nur noch verjähren, wenn der Arbeitgeber sie regelmäßig darauf hingewiesen hat.
Mehr Transparenz im Netz ▪ Die sogenannte Omnibus-Richtlinie der Europäischen Union verschärft den Verbraucherschutz im Onlinehandel. Ärgernisse wie Fake-Bewertungen und intransparente Lockvogelpreise sollen damit der Vergangenheit angehören. Das betrifft auch Handwerksbetriebe. → Harald Czycholl
Robert Habeck hat den „Arbeitsplan Energieeffizienz“ vorgelegt: Die Zahl neu installierter Wärmepumpen soll bis 2024 auf über 500 000 Stück pro Jahr steigen.
Kundendaten richtig verwalten, weniger Aufwand und mehr rechtliche Sicherheit: Angebotserstellung, Rechnungslegung und die Verwaltung von Kunden- und Produktdaten zählen zu den organisatorischen Aufgaben von Handwerksbetrieben. Das muss digital rechts- und revisionssicher geschehen. Rechtsanwalt Carlo Kunz sagt, was zu beachten ist.
Die Abnahme von Bauleistungen Viele Fehler werden dann gemacht, wenn es um die Abnahme von Bauleistungen geht. Hier erfahren Sie mehr über die Hintergründe und worauf Sie als Handwerker unbedingt achten müssen, um Anspruch auf Bezahlung der Leistungen zu erhalten.
Wann können Auftragnehmer kündigen Wirksam geschlossene Verträge müssen eingehalten werden. Dieser allgemeine Rechtsgrundsatz gilt auch im Werkvertrags- und Baurecht. Aber auch hier gibt es keine Regel ohne Ausnahmen. Welche das sind und was alles zu beachten ist, erläutert Dr. jur. Hans-Michael Dimanski in diesem Beitrag.
Lieferantenbedingungen auf dem Prüfstand Seit einiger Zeit wirbt das Handwerkmagazin mit der Aktion „Machen Sie Ihre AGB wasserdicht!“ Abgesehen davon, dass es immer Sinn macht, sich mit Vertragsinhalten zu beschäftigen, werden mit der Aktion möglicherweise Erwartungen geweckt, die sich dann in der Praxis nicht umsetzen lassen. Der Beitrag erklärt, warum. Hans-Michael Dimanski
Nichteinhaltung von anerkannten Regeln der Technik Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte sich in seiner Entscheidung vom 16. Juni 2017 – 22 U 14/17 mit der Frage zu beschäftigen, ob es rechtlich möglich ist, von den allgemein anerkannten Regeln der Technik abzuweichen. Über die Hintergründe und Details berichten die Rechtsanwälte Dr. Hans-Michael Dimanski und Veit Schermaul in diesem Beitrag.
Ein immer wiederkehrendes Streitthema Das Oberlandesgericht Köln hatte sich in seiner Entscheidung vom 5. Juli 2017 – 16 U 138/15 mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Auftragnehmer seinen Vergütungsanspruch durchsetzen kann, wenn Aufmaß und förmliche Abnahme fehlen. Mehr über den Sachverhalt und zum Ausgang des Verfahrens erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Pflichten des Unternehmers in der Krise Immer wieder stellen sich Geschäftsführer oder Inhaber von Unternehmen die Frage, welche Zahlungen denn noch angewiesen werden dürfen, wenn schon klar ist, dass das Unternehmen kurzfristig wegen drohender oder schon eingetretener Zahlungsunfähigkeit gemäß § 17 Abs. 2 InsO Insolvenzantrag stellen muss. Dieser Beitrag liefert Antworten. Thomas Uppenbrink
Vorsicht im Umgang mit finanziell unsicheren Kunden Ein zahlungsunfähiger Großkunde kann einen Handwerksbetrieb in den Ruin treiben. Daher versuchen SHK-Fachhandwerksbetriebe mithilfe von Abtretungsvereinbarungen und Vorkasseregelungen ihre Forderungen zu sichern bzw. vorrangig durchzusetzen. Der Schuss kann aber nach hinten losgehen: Noch wenn Jahre später bei dem Kunden ein Insolvenzverfahren durchgeführt wird, muss der Handwerker gegebenenfalls bereits beglichene Forderungen zurückzahlen. Wir zeigen, wie Sie sich vor existenzbedrohenden Konsequenzen schützen können. Thomas Schneider
Abmahnungen vermeiden Seit dem 1. Februar 2017 gelten für Unternehmer die neuen Informationspflichten nach §§ 36 und 37 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG). Was Sie beachten müssen und welche Konsequenzen drohen, wenn Sie gegen die neuen Pflichten verstoßen, erläutern die Rechtsanwälte Dr. Dimanski, Kalkbrenner, Schermaul in diesem Beitrag.
Jahresabschlüsse müssen im Rahmen der vorgegebenen Fristen erstellt werden. Diese betragen drei bzw. sechs Monaten nach Jahresende. Weshalb die Wahrung im Fall der Insolvenz strafrechtlich relevant ist, erläutert Insolvenzverwalter → Thomas Uppenbrink
Haftungsfallen für Unternehmenslenker Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist bei vielen Unternehmen in Deutschland wohl deshalb so beliebt, weil sich hartnäckig die Halbwahrheit hält, dass das Haftungsrisiko auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Die Realität der gesellschaftsrechtlichen Praxis sieht aber anders aus und spricht eine deutliche Sprache, wie dieser Beitrag zeigt. Veit Schermaul
Das richtige Schreiben zur richtigen Zeit Fehlende oder falsche Schreiben sind häufig der Grund für Konflikte und Anspruchsverluste in Bauvertragsverhältnissen. Wenn Auftragnehmer Gerichtsprozesse verlieren, liegt das in vielen Fällen daran, dass notwendige Beweise nicht erbracht werden können. Die besten Beweismittel sind Dokumente. Gewiss, Handwerker sind keine Germanisten, aber gerade im Vertragsrecht gilt der Grundsatz: „Wer schreibt, der bleibt“. Große Bedeutung hat zudem, dass die fristgerechte Zustellung eines Dokuments nachweisbar ist. Dr. Hans-Michael Dimanski
Wenn bei drohenden Zahlungsschwierigkeiten eines Kunden ein SHK-Fachhandwerksbetrieb versucht, mit Hilfe von Abtretungsvereinbarungen und Vorkasseregelungen die Forderungen zu sichern bzw. vorrangig durchzusetzen, besteht bei einem später durchgeführten Insolvenzverfahren beim Kunden das Risiko einer Vorsatzanfechtung. Wann diese Gefahr vorliegt und wie sich Unternehmen vor den gravierenden Konsequenzen schützen können, zeigt dieser Beitrag. Jana Krok und Thomas Schneider
Die Leistung ist fertig gestellt. Die Schlussrechnung ist geschrieben. Der Werklohn wird nicht bezahlt und es beginnt der Streit über etwaige Mängel. Dieses Szenario ist bei der Abwicklung von Bauverträgen leider nicht selten. Die Auftraggeberseite geht damit der Hoffnung auf Nachlässe in der Schlussphase der Auftragsabwicklung nach. Wir sagen Ihnen, was Sie in so einem Fall beachten sollten, damit Ihre Werklohnforderung nicht verjährt. Rechtsanwälte Dr. Dimanski, Kalkbrenner, Schermaul
Nachhaltigkeit beim Planen und Bauen ist nicht nur eine wirtschaftliche und technische, sondern auch eine rechtliche Herausforderung. Es gibt praktisch schon lange kein mängelfreies Bauvorhaben mehr, sondern nur noch die Wahl zwischen kleinen und großen Haftungsrisiken. Insofern wird vor allem das Bauen im Bestand künftig entsprechend seiner wirtschaftlichen Bedeutung auch mehr das Baurecht dominieren und die Gerichte beschäftigen. Rechtsanwälte Dr. Dimanski, Kalkbrenner, Schermaul
Befristete Arbeitsverträge werden bei Unternehmern immer beliebter. Doch mit ein paar kleinen Tricks können befristet beschäftigte Arbeitnehmer ein unbefristetes Arbeitsverhältnis erlangen. Denn im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) lauern für Arbeitgeber zahlreiche Fallen, die dazu führen, dass sich das befristete Arbeitsverhältnis automatisch in ein unbefristetes umwandelt. Rechtsanwälte Dr. Dimanski & Partner
Sachverhalt
Ein Auftraggeber hatte die Nichtzahlung von Werklohn damit begründet, dass sich die Parteien auf Unentgeltlichkeit geeinigt hätten. Das fand der Auftragnehmer dreist und hatte dabei wohl die Hoffnung, die Richter würden sich an den Grundsatz erinnern, dass es im deutschen Baurecht keine...
Liegen Gewährleistungsmängel an der Werkleistung vor, hat der Auftragnehmer nicht nur die Pflicht zur Beseitigung, sondern auch das Recht, dies selbst zu tun. Dafür steht ihm eine angemessene Frist zu.
Urteil
1. Ein Anspruch auf Mangelbeseitigungskosten im Wege des Schadenersatzes...