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Nachgefragt

An Europa angepasst

SBZ: Herr Braun, was genau ist die TRGI 2018?

Andreas Braun: Das DVGW-Arbeitsblatt G 600 (DVGW-TRGI) ist das Basisregelwerk für alle an häuslichen Gasinstallationen tätigen Experten und Fachleute. Seit 1902 erarbeitet der DVGW technische Vorschriften bzw. Regelwerke für Gasleitungsanlagen bzw. Gasgeräte in Gebäuden. Die TRGI 2008 wurde turnusmäßig fortgeschrieben bzw. es erfolgten Anpassungen unter anderem aufgrund nationaler und europäischer Gesetzgebungen. Die Neuauflage TRGI 2018 ist Anfang Oktober 2018 erschienen.

SBZ: Was regelt sie?

Braun: Die DVGW-TRGI gilt für die Planung, Erstellung, Änderung, Instandhaltung und den Betrieb von Gasinstallationen in Gebäuden und auf Grundstücken, die mit Betriebsdrücken bis 0,1 MPa (1 bar) betrieben werden. Das Arbeitsblatt gilt für den Bereich hinter der Hauptabsperreinrichtung (HAE) bis zur Abführung der Abgase ins Freie.

SBZ: Ist die TRGI eine verbindliche Rechtsnorm?

Braun: Die DVGW-TRGI ist eine allgemein anerkannte Regel der Technik für den Bereich der Gasleitungsanlage und Gasgeräteaufstellung. Gemäß § 49 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gilt die Vermutung der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, wenn das DVGW-Regelwerk, hier die DVGW-TRGI, eingehalten wird. Somit entlastet die Beachtung der Anforderungen der TRGI den Anwender beim Nachweis, dass er entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik gearbeitet hat.

SBZ: Ab wann gilt die TRGI 2018?

Braun: Das Technische Regelwerk wird nicht wie z. B. ein Gesetz zum Tag X in Kraft gesetzt, sondern das Technische Regelwerk ist anzuwenden, wenn allgemein davon ausgegangen werden kann, dass das Regelwerk für jeden Fachanwender erhältlich ist und die entsprechenden Inhalte vermittelt wurden (z. B. durch Schulungen).

SBZ: Erfordert das neue Regelwerk ein komplettes Umdenken bzw. eine Abkehr von bisherigen Installationspraktiken?

Braun: Nein, natürlich nicht. Bei der Überarbeitung der TRGI 2018 handelt es sich um eine Fortschreibung des Regelwerks. Diese wurde erforderlich, da sich einerseits im zugrunde liegenden Rechtsrahmen wie Feuerungsverordnungen oder Gasgeräteverordnung Änderungen ergeben haben, andererseits aber auch zur Anpassung der Anforderungen an den aktuellen Stand der Technik.

SBZ: Die letzte Überarbeitung und Anpassung der TRGI war vor zehn Jahren. Warum eigentlich schon wieder?

Braun: Anspruchsvollere Geräte, höhere Standards und mehr Vielfalt werden heute vom Kunden erwartet. Dies bedeutet auch, dass der Handelnde mehr Wissen besitzen muss. Viele der neuen technischen Regeln sind durch europäische Vorgaben motiviert. Der DVGW ist verpflichtet, die europäischen Vorgaben in seinem nationalen Regelwerk umzusetzen. Hinzu kommt, dass Änderungen bei Gerätetechniken und sonstigen Technologien (Rohrleitungsmaterialien, Verbindungstechnik, Verlegetechniken, Gasgerätetechnik) ihren Niederschlag im DVGW-Regelwerk finden müssen. Sonst gäbe es bei Anwendern Unsicherheiten bezüglich der Verwendung. Diese Auslöser veranlassen den DVGW, sein Regelwerk in regelmäßigen Abständen zu novellieren.

SBZ: Warum wurde das Berechnungsverfahren für die Dimensionierung von Gasleitungen verändert?

Braun: Das 2008 eingeführte Bemessungsverfahren für die Leitungsanlage wurde aufgrund der gemachten Erfahrungen weiterentwickelt und vereinfacht. Zusätzlich wurde den sich ändernden Betriebsbedingungen hinsichtlich der Gleichzeitigkeit und Laufzeiten Rechnung getragen.

SBZ: Was ist künftig bei raumluftabhängigen Feuerstätten zu beachten?

Braun: Mit dem Wegfall der 4:1-Regel (4 m³ Verbrennungsluft je 1 kW Nennleistung) in der Musterfeuerungsverordnung musste ein neues Verfahren für den Nachweis der ausreichenden Verbrennungsluftversorgung entwickelt werden. Anwendung wird dieses Verfahren hauptsächlich bei Austausch oder Sanierung bestehender Anlagen finden, da im Neubau überwiegend raumluftunabhängige Gasgeräte eingesetzt werden.

SBZ: Herr Braun, vielen Dank für die interessanten Erläuterungen.

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