Die Trinkwasserhygiene sowie die Einhaltung aller vorgeschriebenen Grenzwerte sind sensible, komplexe Themen und müssen bei Bauprojekten entsprechend berücksichtigt werden. Um ein gutes und sicheres Ergebnis zu erzielen, ist eine Weichenstellung schon in der Planungsphase erforderlich. Denn insbesondere der SHK-Fachmann, aber auch Bauherr und Planer tragen die Verantwortung für die verbauten Anlagen und können bei Problemen oder Gefährdungen zur Rechenschaft gezogen werden.
Gründe für Qualitätseinbußen gibt es eine ganze Reihe, etwa die Art der Rohrleitungsinstallation, Kontakt mit ungeeigneten Werkstoffen, Stagnation in weniger bis nicht genutzten Leitungsabschnitten oder unzulässige Erwärmung. Werden diese Faktoren bei einer Trinkwasserinstallation nicht genügend beachtet, kann das Wachstum von Bakterien und anderen Mikroorganismen gefördert werden. Diese sind zum Beispiel für Infektionen verantwortlich. Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft den Bleigehalt des Wassers – hier ist der genaue Blick auf den Grenzwert von Bedeutung.
Der Handwerker übernimmt die Aufgabe, eine hochwertige, auf Sicherheit und Nachhaltigkeit ausgelegte Installation herzustellen. Immerhin muss sie für eine kalkulierte Lebensdauer von 50 Jahren den funktionalen Anforderungen entsprechen.
Gesetzliche Vorgaben
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV), zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. Dezember 2019 geändert, steckt den Rahmen ab und hat Gesetzescharakter. Ausgehend von den allgemeinen Vorschriften wird die Beschaffenheit des Trinkwassers, Aufbereitung und Desinfektion, Pflichten des Unternehmers sowie Überwachung festgeschrieben. In den Anlagen zur TrinkwV sind unter anderem Grenzwerte für bestimmte chemische Parameter definiert. So wurde der Eintrag von Blei zur Sicherung der Trinkwasserqualität per EU-Richtlinie 98/93-EG auf 0,01 mg/l begrenzt. Mit der Trinkwasserverordnung ist dieser Grenzwert schon 2013 in Deutschland in Kraft getreten.
Die Hälfte dieser Menge – also höchstens 0,005 mg/l – darf vom Wasserversorger eingeleitet werden. Der zweite Teil könnte rein rechnerisch von der häuslichen Installation eingetragen werden. Der Grenzwert von 0,01 mg/l bezieht sich demnach auf die Summe des gesamten Bleieintrags.
In der sogenannten UBA-Positivliste sind die zugelassenen metallischen Werkstoffe aufgeführt, die seit dem 10. April 2017 ausschließlich für Trinkwasserinstallationen zu verwenden sind. Die Liste wurde inzwischen viermal geändert, zuletzt am 21. November 2018. Diese metallischen Werkstoffe bilden die Grundlage für die Produkte, die letztendlich in den Gebäuden installiert werden. Nach dem aktuellen Stand enthält die Positivliste auch Werkstoffe, die minimal Blei enthalten, etwa als Legierungsbestandteil oder als unvermeidbares Begleitelement. Dieser Fakt ist nicht unerheblich: Alle wasserberührten Komponenten nach der Übergabe in das Gebäude – von Armaturen über Rohrverbindungen bis zu Wasserzählern – sowie die Zusammensetzung des Wassers können sich auf den Bleigehalt auswirken.
Aus diesen Rahmenbedingungen ergibt sich die Frage, welche Werkstoffe erlaubt und sinnvollerweise einzusetzen sind.
1. Kupfer
Heute gibt es eine ganze Reihe von Optionen für die Trinkwasserinstallation. Kupfer gehört nach wie vor dazu – allerdings mit einem „Haken“. Die Trinkwässer in Deutschland sind in ihrer Zusammensetzung regional unterschiedlich, daher spielt der Standort des Bauobjekts eine Rolle. In der Positivliste der trinkwasserhygienisch geeigneten metallenen Werkstoffe wird zur Verwendung von Kupferrohren folgende Aussage getroffen: „Kupferrohre (Anwendung Produktgruppe A) können nicht für alle Trinkwässer in Deutschland eingesetzt werden. (…) Sollten für ein bestimmtes Versorgungsgebiet spezifische Untersuchungsergebnisse zur Kupferabgabe vorliegen, sind diese Informationen bei der Werkstoffauswahl zu berücksichtigen.“ Daher sollten dem SHK-Fachmann mögliche Besonderheiten des zur Verfügung stehenden Trinkwassers bekannt sein. Keine Einschränkung gilt für innenverzinntes Kupfer. Als Voraussetzung ist genannt, dass die Verzinnung dem DVGW-Arbeitsblatt GW 392 bzw. DVGW-Arbeitsblatt W 534 zu entsprechen hat.
2. Edelstahl
In der SHK-Branche werden für Rohrleitungssysteme in der Regel Edelstahlsorten wie 1.4401, 1.4404 oder auch 1.4301 eingesetzt. Diese unterscheiden sich in ihrer Zusammensetzung, was wiederum zu Qualitätsunterschieden führt. Der Werkstoff 1.4404 enthält mindestens 2,3 % Molybdän und ist zudem kohlenstoffreduziert. Dadurch weist er eine bessere Korrosionsbeständigkeit auf als der in Ausschreibungen teils geforderte Werkstoff 1.4401. Das Rohrleitungssystem steht bis zum Rohraußendurchmesser von 168,3 mm zur Verfügung. So lassen sich Installationen aus einem Guss errichten, ohne dass ein Materialwechsel stattfinden muss.
3. Mehrschichtverbundrohre
Mehrschichtverbundrohre werden häufig für Anschlüsse von Sanitärobjekten eingesetzt, weil sich die Verarbeitung durch die Flexibilität sehr einfach gestaltet. Die Gemeinsamkeit aller Rohrleitungstypen ist die strenge Kontrolle, die sich an den ausgestellten Zertifikaten ablesen lässt. Eine DVGW-Zertifizierung beruht unter anderem auf den Vorgaben, die im DVGW-Arbeitsblatt W 542 festgeschrieben sind. Dabei geht es um Zeitstandsprüfungen, die den Alterungsprozess der Rohre simulieren. Dieser Prozess lässt sich einschätzen, wobei ein Festigkeitsnachweis mit der Erstellung der Zeitstand-Innendruckkurven als Basis genommen wird. Mit der bestandenen Prüfung sind die Mehrschicht-Verbundrohre als sicher und zuverlässig eingestuft – geeignet für eine lange Nutzung.
4. Bleifreie Fittings
Insbesondere für Trinkwasserinstallationen sind die eingesetzten Fittings ein wichtiger Bestandteil. Fittings aus bleifreier Siliziumbronze CuSi sind äußerst beständig gegen Entzinkungs- und Spannungsrisskorrosion. Durch die hohe Werkstoffdichte entsteht zudem keine Gussporosität. Auch mit den Pressfittings aus Siliziumbronze lässt sich, zusammen mit bleifreien Rohren, eine dauerhaft sichere Anlage errichten, die kein Blei in das Trinkwasser abgibt. Damit ist den Anforderungen hinsichtlich Bleigrenzwert – maximal 0,005 mg/l durch die häusliche Installation – Genüge getan. Werden die Komponenten fachgerecht installiert, ergibt sich eine hochwertige Trinkwasseranlage.
Objektspezifische Planung
Mit dem Bauherrn ist in jedem Fall zu klären, ob und wenn ja welche Vorgaben hinsichtlich des Materials bestehen. Des Weiteren muss eine bedarfsgerechte Auslegung der Trinkwasseranlage erfolgen. Sie stellt sicher, dass bereits im normalen Betrieb ein ausreichender Wechsel des im System befindlichen Wassers stattfinden kann. Als Vorgabe nach VDI 6023 gilt, dass der Inhalt eines Trinkwassersystems spätestens nach 72 Stunden ausgetauscht sein muss. Voraussetzung hierfür ist eine exakte Rohrnetzberechnung, wobei die tatsächlichen Einzelwiderstände und eine dem Nutzerverhalten angepasste Gleichzeitigkeit zu berücksichtigen sind.
Statt einer T-Installation werden die Entnahmestellen heute in Schleifenform angeschlossen. Regelmäßig genutzte Entnahmestellen lassen sich am Ende dieser Schleifeninstallation anordnen. Alternativ kann eine gesamte Stockwerksleitung als Ringleitung ausgeführt werden. Beide Installationsmethoden gewährleisten durch eine flexible und verbindungsarme Rohrverlegung eine hervorragende Wasserverteilung in den Stockwerksleitungen. Für den druckverlustarmen Einbau stehen u. a. strömungsgünstig konstruierte Bögen, T-Stücke und Gewindeanschlussteile, Wandwinkel bzw. Wandscheiben sowie Doppelwandscheiben zur Verfügung.
Abstände und Dämmung
Die Temperaturen von Kalt- und Warmwasserleitungen sind durch fachgerechte Verlegung und Dämmung zu begrenzen, damit ein Bakterienwachstum verhindert wird. Als wichtige Maßnahmen gelten: genug Abstand der Kaltwasserleitungen zu wärmeführenden Installationen, keine Durchführungen durch Heizestriche sowie separate Schächte für Steigleitungen. Auf diese Weise wird garantiert, dass Kaltwasser maximal bis 25 °C erwärmt wird, Warmwasser nicht unter 55 °C. Diese Werte gelten für alle Teile des Systems.
Saubere Produkte – saubere Verarbeitung
Neben dem Werkstoff wirkt sich der Umgang mit den Produkten aus. So stellen viele Unternehmen sicher, dass die wasserberührenden Teile nach der Herstellung sorgfältig geschützt werden. Die Rohre sind mit Verschlusskappen versehen und die Fittings hygienisch einwandfrei in Schutzbeutel verpackt. Die Kappen dürfen erst unmittelbar vor der Montage entfernt werden, ebenso werden die Fittings erst direkt vor ihrer Verarbeitung aus den Schutzbeuteln entnommen. Der Verarbeiter prüft alle Bauteile vor der Montage auf Sauberkeit. Im Falle von Montageunterbrechungen sind offene Leitungsenden sicher zu verschließen. Auf diese Weise dringen so wenig Schmutzpartikel und Nässe wie möglich in die Installation. Erstere könnten den Nährboden für Mikroorganismen bilden, während Feuchtigkeit in Verbindung mit Sauerstoff bei unedlen Metallen zu Korrosion führen kann.
Vorteile durch Universalkonturen
Vorhandene Werkzeuge mit unterschiedlichen Original-Presskonturen (V, M und SA) lassen sich, bei geeigneten Fittings mit Universalkonturen, bis einschließlich 54 mm verwenden. Für größere Dimensionen können die Originalkonturen SA und M genutzt werden. Für die Handwerker bedeutete dies beim Verpressen eine leichtere Handhabung und mehr Sicherheit, denn durch die Universalkontur sind Schaden verursachende Verwechslungen von Pressbacken auf der Baustelle ausgeschlossen. Sanha bietet beispielsweise mit Combipress so ein System an.
Dichtheitsprüfung und korrekte Übergabe
Eine Dichtheitsprüfung muss durchgeführt werden, ehe die Leitungen abschließend gedämmt und die Aussparungen geschlossen werden können. Zu guter Letzt sind Planer und Verarbeiter verpflichtet, eine Übergabe der Trinkwasserinstallation an den Betreiber vorzunehmen und ihn mit allen hygiene- und sicherheitsrelevanten Bedienungen der Anlage vertraut zu machen. Dann kann die Anlage für Trinkwasser dauerhaft so sicher betrieben werden, wie sie geplant, installiert und geprüft wurde.
Trinkwasserverordnung
§ 4 Allgemeine Anforderungen
(1) Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu befürchten ist. Es muss rein und genusstauglich sein. Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn bei der Wasseraufbereitung und der Wasserverteilung mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden und das Trinkwasser den Anforderungen der §§ 5 bis 7a entspricht.