Ungeachtet ihrer vielseitigen Leistungen für die Mitgliedsbetriebe sieht sich die ÜWG-SHK in einer Warteposition. Der Grund: Seit Jahren besteht von politischer Seite die Absicht, die Überwachungsgemeinschaft in ihrer Organisationsstruktur vom Baurecht zum Wasserrecht zu überführen. Das kann sehr weitreichende Folgen für etliche dort organisierte Handwerksunternehmer haben. Denn die damit einhergehenden Änderungen würden für die Fachbetriebe den Aufwand zum Nachweis der erforderlichen Qualifikationen im Bereich der Heizöllagerung deutlich erhöhen. Auch für alle anderen SHK-Betriebe würde die wichtige Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) neue Vorgaben mit sich bringen. Für zukünftige ÜWG-Sachverständige würden ebenfalls neue Zeiten anbrechen: Zur allgemeinen Anerkennung ist man von politischer Seite aus bestrebt, neben mehrjähriger Berufserfahrung und erforderlicher Zusatzqualifikation den Nachweis eines Ingenieurabschlusses zur Grundlage zu machen.
In der Diskussion ist die weitreichende Umstrukturierung seit langem. Der ÜWG-Vorsitzende Siegbert Simon erinnerte bei seiner Begrüßung der etwa 125 Teilnehmer in Schweinfurt, dass er bereits vor einem Jahr die Frage in den Raum gestellt hatte, ob denn 2015 dieser Verordnungsmarathon endlich sein Ende finden würde? „Heute, über ein Jahr später, glaube ich, dass es wohl eine unendliche Geschichte wird“, konstatierte Simon.
Was aber ist der Grund für diese Hängepartie? Schließlich sind die gesetzlichen Grundlagen für die AwSV von der Regierung längst verabschiedet und haben auch den Bundesrat passiert – in Kraft getreten ist die Verordnung dennoch nicht und es gibt auch keine offizielle Erklärung dazu. Doch ist zumindest bekannt geworden, dass es von Seiten des Landwirtschaftsministeriums ein Contra gegen weitreichende Umstrukturierungen gegeben hat. Schärfere Auflagen und rigorose Kontrollen für mehr Sicherheit im Gewässerschutz, so die Befürchtung im Ministerium, würden das Aus für viele Bauernhöfe bedeuten. Restriktive Auflagen zur Güllelagerung ließen sich wegen eines zu hohen Investitionsbedarfs nicht umsetzen. Inzwischen liegen die Pläne zur weitreichenden Neuordnung für den Gewässerschutz seit mehr als einem Jahr auf Eis – mit völliger Ungewissheit, wie es weitergehen soll.
Über 2000 Prüfungen im vergangenen Jahr
Ungeachtet dessen hat sich die ÜWG-SHK im vergangenen Jahr weiterhin auf ihre Kompetenzen und Fachaufgaben konzentriert. Mit mehr als 2000 Prüfungen im Jahr 2015 haben die Sachverständigen eine Steigerung von 20 % gegenüber dem Vorjahr erreichen können. Seit 1999 hat die Organisation somit insgesamt über 52 150 Anlagen überprüft.
Bundesweit knapp 50 Schulungen waren es im vergangenen Jahr, damit Fachbetriebe über das aktuelle Know-how für ihre verantwortungsvolle Arbeit verfügen, z. B. Tätigkeiten an Heizölverbraucheranlagen oder bei der fachgerechten Sanierung von Entwässerungssystemen.
Für die Vor-Ort-Prüfung gerüstet
Mehr noch: Auch für die Zukunft wurden erste Weichen gestellt. Denn die AwSV fordert eine Prüfung der anerkannten Fachprüfer durch die Überwachungsorganisation. Um möglichst zeitnah mit der nötigen Weiterbildung zu starten, hat die ÜWG-SHK im November und Dezember bereits zwei Schulungen durchgeführt. Matthias Anton, Geschäftsführer der ÜWG-SHK, erläuterte den Grund: „Wenn die AwSV in Kraft treten sollte, brauchen wir entsprechend weitergebildete Fachprüfer, die eine Vor-Ort-Prüfung bei den Fachbetrieben durchführen können. Die Zeit bis dahin wollen wir nicht ungenutzt verstreichen lassen.“ Zur Zeit verfügt die ÜWG-SHK im Bundesgebiet insgesamt über 39 Sachverständige, die bald auch für zukünftige Fachbetriebsüberwachungen zur Verfügung stehen werden.
Aktuelles in Kürze
- Lambert Lucks (Institut für Wärme und Oeltechnik IWO) machte die Teilnehmer mit wichtigen Neuerungen vertraut, die in Zusammenhang mit den Anforderungen für bestehende Heizölverbraucheranlagen stehen (TRwS 791). Auch zeigte er auf, welche Probleme bei Tankanlagen im Bestand auftreten können und wann Änderungen an einer Heizöl-Anlage als wesentlich einzustufen sind.
- Die Technischen Regeln für Ölheizungsanlagen (TR Öl) sind in der Version 2.0 jetzt als Buch (450 Seiten) und als eBook einzeln sowie als Bundle (119 Euro plus Nebenkosten) verfügbar. Dabei handelt es sich um eine völlig überarbeitete Ausgabe, die auf Initiative des IWO in Zusammenarbeit mit der ÜWG-SHK sowie weiteren Partnern entstanden ist.
- Jörg Zeller, Professor für Baurecht an der Hochschule Kaiserslautern, klärte in einem eindrucksvollen Vortrag über Vertragsbeziehungen auf. Er machte wichtige Unterschiede zwischen Kauf- und Werkvertrag deutlich und ging auf typische Fehler ein, die Handwerksunternehmern unterlaufen. So ist die Klausel in Ausschreibungen „oder gleichwertig“ aus juristischer Sicht sehr umstritten, denn im Zweifel muss eine Gleichwertigkeit nachgewiesen werden und kann somit den Praktiker viel Geld kosten. Hohe Bedeutung hat auch der Zeitpunkt der Abnahme, der für den Handwerker besonders wichtig ist und beträchtlich vom Zeitpunkt der Kalkulation und Planung abweichen kann. Dazu konnten sich die Teilnehmer der Mitgliederversammlung einige Tipps für ihren betrieblichen Alltag notieren.
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