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50 000 Prüfungen für den Umweltschutz

Inhalt

Wie wertvoll die Unterstützung ist, die die Überwachungsgemeinschaft den SHK-Fachbetrieben bietet, hat die letzte Mitgliederversammlung Mitte Juni in Stuttgart wieder einmal gezeigt. Siegbert Simon, für weitere drei Jahre im Amt des Vorsitzenden der ÜWG-SHK bestätigt, gab einen Überblick über die zahlreichen Serviceangebote. Wer dieses Know-how und die Dienstleistungen gezielt für seine Arbeit zu nutzen weiß, kann sich als Handwerksunternehmer Wettbewerbsvorteile sichern.

Schulungen und Zertifizierungen

Fachbetriebe können sich beispielsweise schulen lassen, damit sie an Heizölverbraucheranlagen nach den aktuell anerkannten Regeln der Technik arbeiten und Lagerstätten mit mehr als 1000 l errichten und instandhalten dürfen. Das wird in einigen, doch noch nicht in allen Bundesländern vorgegeben. „Wir zählen aktuell 4981 Betriebe, die im Fachbereich Heizöllagerung von unseren Dienstleistungen profitieren“, verkündete Simon den tagesaktuellen Stand.

Durch einen weiteren ÜWG-Geschäftsbereich kann sich der SHK-Unternehmer auf besondere Art zertifizieren lassen, damit er sich in Sachen Grundstücksentwässerung als anerkannter Fachbetrieb ausweisen kann – dies ist derzeit in Hamburg für über 400 Betriebe wichtig.

Qualitätssicherung gefragt

Weitere Angebote bestehen darüber hinaus, die zu besonderen Zertifizierungen führen. Für einige SHK-Unternehmer ist es wichtig nachzuweisen, dass sie eine bestimmte Qualitätssicherung (QS-System) in die Tat umsetzen. Nach diesen zusätzlichen Qualifikationen fragen diejenigen Unternehmer, die sich im Markt einen Wettbewerbsvorteil verschaffen wollen. Dazu gehören Energieberater, bereits zertifizierte Fachbetriebe für die Grundstücksentwässerung oder Fachbetriebe für Hygiene und Sicherheit in der Trinkwasserinstallation.

Hilfen für den Wettbewerbsvorteil

Angesichts der bundesweit unterschiedlich geregelten Verordnungen ist oftmals auch Navigationshilfe für den Fachbetrieb gefragt. Die Überwachungsgemeinschaft und ihre Landesstellen erarbeiten hier praktikable Konzepte, damit sich die Mitgliedsbetriebe auf den technisch aktuellen Stand bringen und qualifizieren können.

Doch damit sind noch nicht alle Geschäftsbereiche genannt. Matthias Anton, Geschäftsführer der ÜWG-SHK, berichtete auch über die Aktivitäten der ÜWG-Sachverständigen. Inzwischen gibt es 40 Fachleute in der Organisation, die im letzten Jahr etwa 1650 Anlagenprüfungen vorgenommen haben. Seit dem Start im Jahr 2000 sind somit bundesweit mehr als 50 000 Prüfungen zusammengekommen – ein bemerkenswerter Beitrag für den Umweltschutz.

Doch Anton sieht den Bedarf keineswegs gedeckt – ganz im Gegenteil. Auf der Mitgliederversammlung machte er Werbung für Weiterbildung: „Wir sind an weiteren Sachverständigen für unsere Organisation interessiert.“

Umstrukturierung auf Eis gelegt

Wer sich für die Tätigkeit als Sachverständiger interessiert, sollte sich darauf einstellen, dass künftig neue Auflagen für diese verantwortungsvolle Arbeit gelten könnten. Hintergrund ist die geplante Umstrukturierung der ÜWG, die organisatorisch vom Baurecht ins Wasserrecht überführt werden soll. Die damit einhergehenden Änderungen würden für den Fachbetrieb im Bereich Heizölsysteme den Aufwand für Verwaltung und Qualifikationsnachweise deutlich erhöhen. Auch die für SHK-Betriebe wichtige Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) würde neue Vorgaben mit sich bringen.

Für den ÜWG-Sachverständigen würden ebenfalls neue Zeiten anbrechen: Zur allgemeinen Anerkennung würden Meisterbrief, Berufserfahrung und Zusatzqualifikation allein nicht ausreichen. Geplant ist stattdessen, den Nachweis eines Ingenieurabschlusses zur Grundlage zu machen. In der Diskussion ist die weitreichende Umstrukturierung seit Langem. Doch was hat sich im Lauf des letzten Jahres getan? Die gesetzlichen Grundlagen für die AwSV sind von der Regierung verabschiedet und haben auch schon den Bundesrat passiert – die Verordnung ist dennoch nicht in Kraft getreten. Eine offizielle Erklärung dazu gibt es nicht.

Unter den Spekulationen darüber kursiert ein gewichtiger Grund: Im Landwirtschaftsministerium befürchte man, dass viele Bauernhöfe aufgeben müssten, weil sie restriktive Auflagen zur Güllelagerung nicht umsetzen könnten. Zwar werde momentan an einer Lösung gearbeitet, doch Tatsache ist: Die Zukunft der AwSV mitsamt seinen Konsequenzen für die Neustrukturierung der ÜWG-SHK bleibt auf absehbare Zeit im Ungewissen. Dagegen setzte die ÜWG-Mitgliederversammlung in Stuttgart ein klares Zeichen: Zum Nutzen der Fachbetriebe ist das Leistungsangebot der Überwachungsgemeinschaft zuverlässig und gleichbleibend präsent.

Aktuelles in Kürze

  • Der Vorstand der ÜWG-SHK wurde nach drei Jahren neu gewählt. Die Mitglieder bestätigten den Vorsitzenden Siegbert Simon, seinen Stellvertreter Andreas Kröckel sowie Hans-Albert Fritsch in ihren Ehrenämtern. Ulrich Kössel kandidierte aus Altersgründen nicht mehr, für ihn wurde Oswald Klette als neues Vorstandsmitglied gewählt.
  • ZVSHK-Hauptgeschäftsführer Elmar Esser berichtete von einer Strukturanalyse, die im SHK-Handwerk durchgeführt wurde. Demnach ergibt sich eine starke Marktposition bei den 25 000 organisierten Innungsbetrieben. Diese erwirtschaften im Vergleich zu nichtorganisierten Betrieben einen annähernd doppelt so hohen Umsatz und beschäftigen fast die doppelte Anzahl an Arbeitskräften.
  • Die Technische Regel für wassergefährdende Stoffe (TRwS 791-Teil 1) ist für die SHK-Betriebe wichtig, wenn es bei Heizölverbraucheranlagen um Neuerrichtung oder wesentliche Änderungen geht. Über den aktuellen Stand informierte Friedhelm Stube, der als Sachverständiger für die ÜWG-SHK tätig ist.
  • Die Produkthaftung im SHK-Handwerk sowie baurechtliche Haftungs- und Gewährleistungsrisiken wurden in einem weiteren Vortrag erläutert. Rechtsanwalt Matthias Bergmann, Referent beim Fachverband SHK Baden-Württemberg, klärte unter anderem darüber auf, mit welchen unterschiedlichen Verjährungsfristen der Fachbetrieb konfrontiert werden kann. Beispielsweise kann das Vertragswerk mit dem Architekten andere Fristen beinhalten als mit dem Großhändler. Auch können ungünstig formulierte Leistungszusagen über ein Produkt eine gutachterliche Auseinandersetzung provozieren und dem Fachbetrieb eine Menge Ärger bereiten.
  • Die Technischen Regeln für Ölheizungsanlagen (TR Öl) sind in der Version 2.0 herausgekommen. Dabei handelt es sich um eine völlig überarbeitete Ausgabe, die auf Initiative des IWO (Institut für Wärme und Öltechnik) in Zusammenarbeit mit der ÜWG-SHK sowie weiteren Partnern entstanden ist.

Referenten

Siegbert Simon (ÜWG-Vorsitzender): „Seit Gründung unserer Sachverständigen-Organisation sind exakt 50 160 Prüfungen an Öllagerstätten durchgeführt worden. Im letzten Jahr wurde der 40. Sachverständige anerkannt.“
Elmar Esser (ZVSHK-Hauptgeschäftsführer): „Ohne Probleme könnte das Heizungsbauerhandwerk jährlich eine Million Altanlagen modernisieren. Das wäre eine Verdoppelung der jetzigen Sanierungsrate.“
Matthias Anton (Geschäftsführer ÜWG): „Im letzten Jahr haben wir allein in unserer Geschäftsstelle in Sankt Augustin 1100 technische Beratungen und 1800 weitere Beratungen gezählt, die unseren Mitgliedern zugute gekommen sind.“
Joachim Butz (LIM Baden-Württemberg): „Von den derzeit 1100 Benutzerzwängen im Wärmemarkt entfällt etwa ein Drittel auf Baden-Württemberg. Wir müssen darauf achten, dass dies nicht zugunsten ineffizienter Wärmenetze geschieht.“
Sachverständiger Friedhelm Stube : „Im Fachbetrieb müssen die aktuellen Normen und Regelwerke vorhanden sein. Stellt der Staatsanwalt im Schadensfall das Fehlen fest, kann seiner Logik nach die Anlage nicht fachgerecht erstellt worden sein.“
Matthias Bergmann (FVSHK BW): „Ist der Hersteller oder der Großhändler Vertragspartner bei einem Defekt? Wegen möglicher unterschiedlicher Verjährung sollte man das frühzeitig klären.“