Betagte Heizgeräte bis einschließlich Baujahr 1986 standen im vergangenen Jahr im Fokus des Altanlagenlabels. In diesem Jahr geht es nicht mehr allein um diese 30 Jahre alten Systeme. Vielmehr kommen weitere Baualtersstufen hinzu, die bis Ende 1991 installiert wurden. Davon gibt es eine große Zahl.
War es bislang sogenannten „Berechtigten“ vorbehalten, das Effizienzlabel anzubringen – dazu zählen Heizungsinstallateure, Gebäudeenergieberater des Handwerks u.a., die in einem Vertragsverhältnis mit dem Betreiber stehen – so ändern sich 2017 die Bestimmungen. Jetzt ist der zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger verpflichtet, die Label auf noch nicht etikettierten Heizungsanlagen dieser Baujahre anzubringen.
Für den SHK-Fachbetrieb und seine Kundenbeziehungen ändert sich nichts: Weiterhin kann er Wartungstermine oder Störungseinsätze dazu nutzen, Anlagenbesitzer mit dem Effizienzlabel und der Informationsbroschüre des Bundeswirtschaftsministeriums über die Effizienz ihrer alten Heizungsanlage aufzuklären und die Modernisierung anzustoßen. Unter www.zvshk.de/onlineshop lassen sich die gesetzlich vorgegebenen Etiketten sowie die Broschüren ordern und umfangreiche Infos einholen.