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Ausbildungsverordnung

Ab August gestreckte Prüfung

Die Überarbeitung der Ausbildungsverordnung für den Anlagenmechaniker SHK ist beendet. Der wichtigste Punkt, der einen ab August 2016 neu abgeschlossenen Lehrvertrag kennzeichnen wird: Beim Anlagenmechaniker SHK kommt die gestreckte Gesellenprüfung. Dies soll die Motivation der Auszubildenden erhöhen und zu besseren Abschlüssen führen. An die Stelle der bisherigen bewertungsneutralen Zwischenprüfung (unmittelbar vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres) tritt der erste Teil der Gesellenprüfung, der mit 30 % in das Gesamtergebnis der Gesellenprüfung einfließt. Der Effekt: Wer als Lehrling von Anfang an gute Leistungen zeigt, erreicht mit höherer Wahrscheinlichkeit eine gute und leistungsgerechte Abschlussnote.

Zum Hintergrund: Einige Jahre mochte sich die SHK-Berufsorganisation nicht mit der Modifizierung der Ausbildungsverordnung für den Anlagenmechaniker befassen. Die Gefahr bestand, dass das Wirtschaftsministerium eine Neuordnung zum Anlass genommen hätte, die Lehrzeit auf drei Jahre zu kürzen. Doch diese Ambitionen sind vom Tisch – für den anspruchsvollen Lehrberuf des Anlagenmechanikers wäre dadurch kein Vorteil zu erwarten gewesen.

Zu den Neuerungen hat der ZVSHK auf seinen Webseiten alle wichtigen Fakten zusammengetragen und auch einen Kurzfilm dazu vorbereitet. Er ist zu sehen unter www.zvshk.de (Quicklink QL26116860).

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