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Energieaudits

SHK-Unternehmer brauchen Erfahrung

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Möglichst wenig Energie verbrauchen – um diesem Ziel näher zu kommen, hat die Bundesregierung unter anderem das Energiedienstleistungsgesetz novelliert. Einen Schwerpunkt bilden Liegenschaften größerer Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten bzw. mehr als 50 Millionen Euro Umsatz. Sie müssen wiederkehrend sogenannten Energieaudits unterzogen werden, um den Energieverbrauch und damit den CO2-Ausstoß in definierten Grenzen zu halten. Die darauf zugeschnittene Dienstleistung können auch SHK-Unternehmer anbieten, wenn sie eine Techniker- oder Meisterausbildung besitzen und sich für diese Aufgaben qualifiziert haben. Als Voraussetzung akzeptiert die Bafa eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit, bei der praxisbezogene Kenntnisse über die betriebliche Energieberatung erworben wurden. SHK-Fachunternehmer können detaillierte Informationen über ihren Landesverband erhalten.