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KFW

Barrierefreiheit wird wieder gefördert

Seit Jahresbeginn können private Eigentümer und Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bei der KfW beantragen (Programm-Nr. 455 Zuschuss). In diesem Jahr stehen 75 Mio. Euro bereit. Damit ist der Förderstopp aus dem vergangenen Jahr 2016 aufgehoben. Der Hintergrund: Die Nachfrage in der Zuschussförderung für barrierereduzierende Maßnahmen war im Vergleich zum Jahr 2015 um ein Drittel angestiegen. Nachdem rund 25 000 Zusagen im Jahr 2016 durch die KfW getätigt wurden, hatten sich bereits im Juli die Haushaltsmittel von über 49 Millionen Euro erschöpft. Über diese Unterstützung hinaus gewährte die KfW noch mal mehr als 5000 Förderungen in Form von Krediten, um Maßnahmen wie z. B. den Abbau von Schwellen oder den Badumbau finanziell möglich zu machen.

Seit November 2016 werden alle Förderzuschüsse digital über das neue KfW-Zuschussportal beantragt. Private Bauherren und Mieter können nun online ihren Förderantrag bei der KfW stellen. Möglich ist dadurch, dass innerhalb weniger Augenblicke eine Förderzusage durch die KfW gegeben werden kann.

Infos zu den Fördermöglichkeiten gibt es unter www.kfw.de/zuschussportal oder über das KfW-Infocenter unter der kostenfreien Telefonnummer 0800/539 9002.