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NEUE VERORDNUNG

AwSV tritt ab August in Kraft

Inhalt

Mit der neuen Verordnung über „Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)“ tritt zum 1. August 2017 eine bundeseinheitliche Regelung in Kraft. Daraus ergeben sich Neuerungen für SHK-Fachbetriebe. Das Wichtigste: Die Fachbetriebspflicht wird durch die neue AwSV in einigen Bundesländern ausgeweitet und gilt nun bundesweit für Heizöltanks mit einem Volumen größer als 1000 l. Fachbetriebe in Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein sind aufgerufen, sich möglichst bald weiter zu qualifizieren, damit für sie das Geschäftsfeld Heizölsystem nicht auf Kleinstanlagen beschränkt bleibt. Ansprechpartner ist die jeweilige Landesstelle der Überwachungsgemeinschaft im Fachverband SHK.

Auch die Prüfpflichten für Heizöltanks sind nun bundeseinheitlich und haben sich im Vergleich zu den bisherigen Länderverordnungen verändert. Es gilt weiterhin eine wiederkehrende Prüfpflicht für alle unterirdischen Tanks, für oberirdische Anlagen größer als 1000 l in Schutzgebieten sowie für alle Tanks mit mehr als 10  000 l Volumen. Bei bestehenden Heizöltanks sind gegebenenfalls Investitionen notwendig, wie etwa die Nachrüstung eines Grenzwertgebers, eines Heberschutzventils oder einer Füllstandanzeige auf jedem Tank oder die Umstellung auf den Einstrangbetrieb.

Für Fachbetriebe, die bereits in der Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke (kurz: ÜWG-SHK) organisiert sind, kommen die Neuerungen nicht überraschend. Über die konkreten Entwicklungen können sich die Mitglieder auf der Jahrestagung in Hannover am 13. Juni 2017 aus erster Hand informieren. Weitere Infos bietet die Webseite www.uewg-shk.de/aktuelles