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Zusagestopp

Fördergeld für PV-Speicher erst 2017

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat Anfang Oktober mitgeteilt, dass die Nachfrage nach dem Programm „Erneuerbare Energien – Speicher“ (KfW Nr. 275) die Erwartungen weit übertroffen hat. Die Folge: Das vom Wirtschaftsministerium für 2016 bereitgestellte Fördergeld für Tilgungszuschüsse ist voll ausgeschöpft. Anträge, für die keine Tilgungszuschüsse mehr bewilligt werden können, werden von der KfW zurückgeschickt.

Ab Januar 2017 kann das Programm „Erneuerbare Energien – Speicher“ wieder in der bekannten Form beantragt werden, teilt die KfW mit. Das Programm Nr. 275 unterstützt die Speichertechnik in Kombination mit einer PV-Anlage (Photovoltaik), hat eine Laufzeit von drei Jahren und ist für Fördermittelzusagen bis einschließlich 2018 angelegt. Alternativ ist jederzeit eine Kreditfinanzierung aus dem Programm „Erneuerbare Energien – Standard“ (KfW Nr. 270) möglich.