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Noch ganz dicht?

Inhalt

Die neue DIN 18 534 regelt die Abdichtung von Böden und Wänden in Innenräumen, unter anderem im Sanitärbereich. Sie geht aus der bisherigen DIN 18 195 hervor, die nun in sechs eigenständige DIN-Normen überführt wurde. Doch was ist neu und was hat sich für alle Beteiligten im Badezimmer im Hinblick auf DIN 18 534 geändert? Die größte Veränderung ist die Definition der Wasserbelastung. Wurde vorher von Feuchtigkeitsbeanspruchungsklassen, also A0, A, B0, B und C gesprochen und diese nochmals unterteilt in geregelte und nicht geregelte Bereiche, so ist künftig nur noch die Rede von Wassereinwirkungsklassen. Diese Wassereinwirkungsklassen hat der Planer und Sanitärinstallateur zu erkennen und festzulegen – unabhängig von der Wertigkeit des Projektes. Dies ist insofern entscheidend und wichtig, da durch diese Festlegung bereits die Weichen für die später einzusetzenden Untergrundmaterialien und Abdichtungsstoffe gestellt werden. Waren die Feuchtigkeitsbeanspruchungsklassen vorher in einem Merkblatt beschrieben, so verteilen sich die mit Verbundabdichtungen und Fliesenbelägen ausgeführten Flächen zukünftig auf drei Normenteile (Bild 1).

Aus eins mach fünf

Die neue Abdichtungsnorm besteht aus fünf bauteilbezogenen Normteilen sowie einem Begriffs- und Definitionsteil mit der alten DIN-18 195-Bezeichnung:

  • DIN 18 195 Begriffe, Definitionen
  • DIN 18 531 Dächer (Balkonflächen)
  • DIN 18 532 befahrbare Verkehrsflächen (Tiefgaragen)
  • DIN 18 533 erdberührte Bauteile (Keller)
  • DIN 18 534 Innenräume (Badezimmer, Großküchen)
  • DIN 18 535 Behälter (Schwimmbecken)

 

In DIN 18 531 ist die Beanspruchungsklasse B0 zu finden, also die Ausführung von Balkonflächen mit Abdichtungen im Verbund mit keramischen Fliesen und Platten im Detail beschrieben.

In DIN 18 534 sind die Beanspruchungsklassen A0, A und C wiederzufinden, also Innenräume, in welchen Wasser anfällt.

DIN 18 535 beinhaltet den Schwimmbadbau, ehemals Beanspruchungsklasse B mit Verbundabdichtungen und keramischen Belägen, welche drückendem Wasser dauerhaft ausgesetzt sind.

Das Hauptwerk im Hinblick auf Verbundabdichtungen mit Fliesen und Platten stellt die DIN 18 534 „Innenraum“ dar. Die DIN 18 534 setzt sich aus sechs Teilen zusammen:

  • Teil 1 Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze
  • Teil 2 Abdichtung mit bahnenförmigen Abdichtungsstoffen
  • Teil 3 Abdichtung mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen
  • Teil 4 Abdichtung mit Gussasphalt
  • Teil 5 Abdichtung mit bahnenförmigen Abdichtungsstoffen im Verbund mit Fliesen und Platten
  • Teil 6 Abdichtung mit plattenförmigen Fliesenverbundabdichtungen

 

Alle üblichen Abdichtungsstoffe, die im Verbund mit Fliesen und Platten eingesetzt werden, sind dort aufgenommen und beschrieben. Es sind nun also klar geregelte DIN-Abdichtungen.

Abdichtungsstoffe

DIN 18 534-3 „Abdichtung mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen“: Polymerdispersionen (DM) 0,5 mm, rissüberbrückende mineralische Dichtungsschlämme (CM) 2,0 mm und Reaktionsharze (RM) 1,0 mm sind in zwei Arbeitsgängen zu applizieren. Dabei sind die genannten Trockenschichtdicken auf der Baustelle zu erreichen. Die Polymerdispersionen sind in zwei Farben aufzutragen. Um die Trockenschichtdicke sicher zu erreichen, ist in der Kalkulation ein Mehrverbrauch von ca. 25 % zu berücksichtigen. Dieser setzt sich aus Rauigkeiten des Untergrundes und handwerklichen Verarbeitungstoleranzen zusammen.

DIN 18 534-5 „Abdichtung mit bahnenförmigen Abdichtungsstoffen im Verbund mit Fliesen und Platten“: Besonderes Augenmerk ist auf die Stoß- und Überlappungsbereiche der Bahnen zu legen, welche mit ausgelobten Dichtklebersystemen (Racofix Montagekleber etc.) zu verkleben sind. Hier sind 5 cm Überlappung vorzusehen, die entsprechend wasserdicht zu verleimen sind. Auf den mit Bahnen abgedichteten Flächen wird dann folgend mit einem Fliesenkleber die Fliesenverlegung durchgeführt.

DIN 18 534-6 „Abdichtung mit plattenförmigen Fliesenverbundabdichtungen“: Hier handelt es sich um Platten, die im Kern oder durch Beschichtung mittels einer Abdichtungsbahn dicht sind und bei der Montage im Stoßbereich verleimt bzw. deren Stöße mit Dichtbändern überarbeitet werden.

Hinweis: Alle aufgeführten Abdichtmaterialien, welche nach dieser Norm eingesetzt und verarbeitet werden sollen, benötigen offizielle Prüfzeugnisse in Form von allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen „abP“ oder europäischen Prüfzeugnissen „Etag-Prüfungen“. Bestandteil der Prüfungen sind auch alle Hilfsstoffe/Teile (Dichtbänder, Manschetten etc.), die dazu benötigt werden, eine normgerechte, im System stimmige Abdichtungsebene herzustellen.

Wassereinwirkungsklassen

Künftig erfolgt die Bewertung eines Raumes nach der möglich stattfindenden Wassereinwirkung, die vom Planer/Architekten zu erkennen und festzulegen ist (Bild 2).

  • <b>W-0-I gering</b> &ndash; Flächen mit nicht häufiger Einwirkung aus Spritzwasser (z. B. Wasserspritzer beim Händewaschen).
  • <b>W-1-I mä&szlig;ig </b>&ndash; Flächen mit nicht häufiger Einwirkung aus Brauchwasser, ohne Intensivierung durch anstauendes Wasser (z. B. Wasser, das beim Duschen an die Wand spritzt und abläuft).
  • <b>W-2-I hoch</b> &ndash; Flächen mit häufiger Einwirkung aus Brauchwasser, vor allem auf dem Boden zeitweise durch anstauendes Wasser intensiviert (z. B. der geflieste Duschboden, auf dem sich beim Duschen eine 1 bis 2 cm tiefe Wasserfläche bildet).
  • <b>W-3-I sehr hoch</b> &ndash; Flächen mit sehr häufiger oder lang anhaltender Einwirkung aus Spritz- und/oder Brauchwasser und/oder Wasser aus intensiven Reinigungsverfahren, durch anstauendes Wasser intensiviert (z. B. die Gro&szlig;dusche eines Schwimmbades, die ganztägig in der Nutzung und durch Reinigung mit Schlauch und Hochdruckreiniger einer zusätzlichen Belastung ausgesetzt ist).

 

Hinweis: Zu W-3-I gehören ebenfalls die lebensmittelverarbeitenden Bereiche, wie beispielsweise Großküchen. Die einzusetzenden Abdichtstoffe müssen dann zusätzlich eine chemische Beständigkeit nachweisen und mechanisch belastbar sein.

Nach Festlegung der Wassereinwirkungsklasse erfolgt die Bestimmung der zugelassenen Untergrundmaterialien. Die Wassereinwirkungsklassen W-0-I und W-1-I erlauben feuchtigkeitsempfindliche Untergründe, wie Gipsputze, Gipskarton oder calciumsulfatgebundene Estriche. Erfolgt eine Einstufung in W-2-I oder W-3-I, sind nur noch feuchtigkeitsunempfindliche Baustoffe (z. B. Zementputz, Zementestrich etc.) einsetzbar. Sind die abzudichtenden Wandflächen festgelegt, so ist die Abdichtung mind. 20 cm über die höchste Zapfstelle zu führen und die Abdichtung einer Bodenfläche ist an nicht abzudichtenden Wandflächen mind. 5 cm hoch zu verwahren. Die Auswahl des richtigen Abdichtungsstoffes wird durch die Wassereinwirkungsklasse vorgegeben (Bild 3).

Schnittstellen zwischen Haustechnik und Abdichtung

Innerhalb des Badezimmers/Nassraumes tummelt sich eine Vielzahl an Gewerken. Die dominanten sind hier die Haustechnik und das Abdichtungsgewerk. Insofern ist es entscheidend, dass die Schnittstellen gemeinsam zu bewerten sind. Dies sollte bereits in der Planung erfolgen, sodass Sanitärinstallateur und Abdichter zusammenarbeiten und nicht gegeneinander. Die Schnittpunkte betreffen alle Wanddurchdringungen, Bodenabläufe und Rinnen sowie den Einbau von Duschtassen und Badewannen. Je nach Situation auch die WC- und Urinalbereiche. Sind Durchdringungen wie Bodenabläufe oder Rinnen (im Badezimmer) vorhanden, so müssen diese einen Flansch mit einer Breite von mind. 50 mm zur Applikation der Abdichtung besitzen. Sind die Flansche nur 30 mm breit, sind ausgewählte und vom Hersteller der Bodenmanschette freigegebene Produkte wie zweikomponentige Dichtschlämme oder Reaktionsharzabdichtungen zu verwenden. Durchdringungen im Wandbereich sind mit Manschetten mit elastischer Zone einzubinden (Bild 4 und 5). Hersteller von Unterputzarmaturen sind aufgefordert, eine Anarbeitung der Abdichtung an ihr Bauteil sicherzustellen.

Badewannen/Duschtassen

Klar positioniert sich das Normenwerk, wenn es um Badewannen und Duschtassen geht. Diese sind unmissverständlich einzudichten. DIN 18 534 gibt zwei Lösungen vor, wie Wannen und Duschtassen einzudichten sind. Zum einen das Abdichten unterhalb der Wanne, wobei hier vorgegeben ist, dass nur noch die Installationsleitungen dort liegen dürfen, welche benötigt werden, um die Wanne anschließen zu können (Bild 6)! Zum anderen der Einsatz von Wannendichtbandlösungen, welche am Wannenrand angeklebt werden und in das Verbund-Abdichtungssystem an Wand und Boden eingearbeitet werden (Bild 7). Der Einsatz von Wannendichtbandsystemen ist eine der Neuerungen innerhalb der Innenraumabdichtungsnorm. Die selbstklebenden Bänder und Formteile werden je nach Einbausituation positioniert und so angeklebt, dass ein Andichten zu den aufgehenden Wänden oder bei bodengleichen Einbausituationen an den Estrich möglich ist.

Die Bänder und Formteile sollten weich, elastisch und dünnschichtig sein, sodass sie sich leicht in die Verbundabdichtung einarbeiten lassen und nicht zu dick auftragen, was die folgende Fliesenverlegung behindern kann (schräg stehende Fliesen). Darüber hinaus müssen auch die Dichtbandlösungen über ein offizielles Prüfzeugnis verfügen.

Wartung/Schnittschutz

In Nassräumen mit entsprechender Wassereinwirkung und Nutzungsfrequenz sind Abnutzungs- und Ermüdungserscheinungen bestimmter Baustoffe unvermeidlich. Dies betrifft im Besonderen die Fugen, welche mit elastischen Füllstoffen (Silikonen) verschlossen sind. Damit beim Austausch dieser Füllstoffe keine Schädigung der darunterliegenden Abdichtung erfolgt, ist es sinnvoll, bei der Verlegung der Fliesen in diesen Fugen ein Schnittschutzband einzulegen (Bild 8). Dieses verhindert ein Durchtrennen der Abdichtung beim Austausch des Silikons.

Gefälle

Flächen, die mit Wasser beaufschlagt werden (Duschflächen), müssen über ein ausreichendes Gefälle verfügen, damit das Wasser sicher abgeleitet werden kann. Von dieser Vorgabe kann abgewichen werden, wenn beispielsweise das Gefälle hinderlich ist und einen Produktionsablauf, wie in Großküchen oft zu beobachten ist, behindert. Voraussetzung dafür ist, dass man im Vorfeld in der Planung eine Lösung zur Entfernung des anfallenden Wassers festlegt.

Schwellen

Werden Badezimmer barrierefrei (Duschflächen mit Bodenablauf/Rinne) bzw. Duschflächen, die oberkantenbündig an den Badezimmerboden anschließen, ausgeführt, muss spätestens an der Tür des Raumes eine Barriere von 1 cm Höhenunterschied vorhanden sein. Es soll dadurch erreicht werden, dass das anfallende Wasser nicht ungehindert, also barrierefrei, in andere Räume abfließen kann. Dies kann ein Natursteineinleger, eine schräg gestellte Fliese oder ein Profil sein, um einige Beispiele zu nennen. In W3-I-Bereichen sind an Türdurchgängen entsprechende Rinnen anzuordnen, um einen Wasseraustritt zu verhindern.

Fazit

Mit der Erstellung des Normenwerkes DIN 18 534 „Innenräume“ ist die Verbundabdichtung mit Fliesen und Platten eine DIN-gerechte Arbeitsweise geworden. Viele Punkte, welche in der Vergangenheit unterschiedlich interpretiert wurden, sind nun klar geregelt. Die DIN 18 534 bildet eine gute Arbeitsgrundlage für zukünftige Projekte und Baustellen. Weitere Infos zum Thema unter

www.sopro.com

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