Nach einem Vorschlag von Umweltminister Norbert Röttgen soll die Vergütung für die Photovoltaik auf Dächern zum 1. April um 15 % sinken, für Freiflächenanlagen soll dies ab 1. Juli gelten. Vorausgegangen ist, dass Betreiber von PV-Anlagen seit dem 1.1.2010 für den ins Netz eingespeisten Strom 9–11 % weniger vergütet bekommen als im Vorjahr (jährliche Degression). Für Freilandanlagen auf „wertvollen Ackerflächen“ ist eine Kürzung der Vergütung um 25 % geplant. Ob die Kürzungen in dieser vollen Höhe und zu diesem Zeitpunkt in Kraft treten, ist allerdings derzeit noch unklar, weil der Bundestag diese noch (voraussichtlich Anfang März) absegnen muss. Widerstand kommt sogar aus den eigenen Reihen der CDU/CSU und der FDP.
Von den vorgesehenen Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind keinesfalls nur industrielle Hersteller in Deutschland betroffen. Auch viele Handwerksbetriebe befürchten, dass Kunden jetzt mit Aufträgen für eine PV-Anlage zurückhaltend reagieren. Der ZVSHK sieht in der Bedrohung des bisher florierenden PV-Marktes erneut einen Anlass, grundsätzlich von einer Förderung wegzukommen, die auf bestimmte Technologien setzt. „Wir brauchen eine Förderpolitik, die sich allein auf Energieeffizienz und CO2-Minderung konzentriert und viele verschiedene Wege zu diesem Ziel möglich macht“, unterstrich Andreas Müller, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des ZVSHK.