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BDH und ZVSHK einig

ZV-Merkblatt Steinbildung jetzt gültig

Endlich hat das Hin und Her um Zuständigkeiten rund um das Problem der Steinbildung in Heizgeräten ein Ende gefunden. Über Jahre gab es für den Praktiker keine eindeutige bundesweite Regelung, damit Heizgeräte mit kleinen oder großen Füllmengen störungsfrei betrieben werden können. Jetzt ist es soweit: ZVSHK und BDH (Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik) haben gemeinsam das neue Merkblatt „Vermeidung von Betriebsstörungen und Schäden durch Steinbildung in Warmwasserheizungsanlagen“ ausgearbeitet. Damit ist eine wichtige Barriere überwunden, denn die das Thema behandelnde VDI 2035 (Teil 1) ließ sich in wichtigen Punkten nicht in der Praxis umsetzen. Die im Oktober 2006 von der SHK-Berufs­organisation herausgegebene Fachregel „Steinbildung“ ist durch die Neuregelung abgelöst. Sie bringt dem Handwerk praktikablere Lösungen gegen Steinbildung in wandhängenden Heizgeräten. Nun geben klare Rahmenbedingungen vor, wann besondere Füllwässer nötig sind und wann nicht.

Besonderes Füllwasser bleibt die Ausnahme

Die wichtigsten Punkte des neuen Merkblatts an dieser Stelle in Kürze:

  • Die Anwendung der komplexen VDI 2035 (Teil 1) entfällt bei Anlagen ≤ 50 kW, wenn der spezifische Wasserinhalt des Wärmeerzeugers ≥ 0,3 Liter/kW beträgt.
  • Definierte Kriterien in überschaubarem Umfang sind jetzt Grundlage für die Entscheidung zur Wasseraufbereitung. Dazu gehören Wasserhärte, spezifischer Wasser­inhalt des Wärmeerzeugers (wird vom Hersteller angegeben, siehe unten) und das spezifische Anlagenvolumen. Wenn der SHK-Fachbetrieb den Nachweis der Einhaltung dieser Kriterien erbringt, kann er sich gegenüber dem Hersteller technisch ab sofort entlasten und damit schadlos halten.
  • Grundsätzlich entfällt eine konkrete Betrachtung der Lebensdauer beim Füll- und Ergänzungswasser.
  • Eine Wasseraufbereitung ist nicht erforderlich:
  • für alle Wärmeerzeuger bis 50 kW bei einem spezifischen Wasserinhalt des Wärmeerzeugers „größer 0,3 Liter pro kW.
  • für Umlaufwasserheizer (wandhängende Heizgeräte) bis 50 kW bei spezifischem Wasserinhalt des Wärmeerzeugers „kleiner 0,3 Liter pro kW, wenn die Wasserhärte „16,8 Grad Deutsche Härte“ nicht überschritten wird.
  • Weiterhin ist darauf zu achten, dass das spezifische Anlagenvolumen nicht mehr als 20 Liter pro kW Nennwärmeleistung beträgt.

Die Hersteller verpflichten sich darüber hinaus, dass sie ihre Wärmeerzeuger entsprechend ausweisen. Anhand der Produktunterlagen und nach Möglichkeit auch auf dem Gerät soll dem Installateur kenntlich gemacht werden, ob der spezifische Wasserinhalt kleiner oder größer 0,3 Liter je kW eingestuft ist. Das Merkblatt ist ab sofort bei ZVSHK erhältlich.

Mitgliedsbetriebe der SHK-Organisa­tion können das zehnseitige Merkblatt auf https://www.wasserwaermeluft.de/ kostenlos herunterladen.

Überblick

Wasserbehandlung nach ZVSHK Merkblatt Steinbildung

Die Beachtung von Härtegrad und Füllvolumen sind auch künftig wichtige Parameter. Eine Wasseraufbereitung ist zukünftig nur erforderlich, wenn

die in der nachstehenden Tabelle genannten Härtegrade überschritten werden oder

das spezifische Anlagenvolumen mehr als 20 Liter pro kW Nennwärmeleistung beträgt (bei Mehrkesselanlagen ist für diese Anforderung die jeweils kleinste Einzel-Nennwärmeleistung einzusetzen)