Seit dem 1. Januar 2020 ist eine wichtige Änderung der Handwerksordnung (HwO) wirksam: Bei den Behälter- und Apparatebauern besteht erneut Meisterpflicht. Einen Bestandsschutz soll es allerdings für Betriebe geben, die in den vergangenen Jahren gegründet wurden und damit von der Meisterpflicht ausgenommen waren.
Eine seit über 15 Jahren bestehende Fehlentwicklung ist damit korrigiert worden. Denn jetzt ist das Behälter- und Apparatebauerhandwerk wieder in der Anlage A der HwO gelistet. Der Entscheidung von Bundestag und Bundesrat im Dezember war ein langjähriger Verfahrensweg vorausgegangen, auf dem sich der ZVSHK für die Rückführung starkgemacht hatte. Es gab mehrere Expertisen und umfassende Stellungnahmen bis hin zu einer finalen Anhörung im Bundeswirtschaftsministerium, in der Andreas Müller (Geschäftsführer Technik im ZVSHK) und Bundesfachgruppenleiter Thomas Kliewe die Notwendigkeit einer Korrektur bekräftigten.
Im ständigen Umgang mit der Druckbehälterverordnung und durch etliche gefahrengeneigte Tätigkeiten sei die Eingruppierung dieses Handwerksberufes in die Anlage B der HwO (ohne Meisterpflicht) eine eklatante Fehleinschätzung der dort üblichen Arbeitsgebiete, lautete der Tenor in der Argumentation der SHK-Verbandsorganisation.