Am 8. Oktober stand für den Ausschuss Berufsbildung des ZVSHK die Überarbeitung der Ausbildungsverordnung für den Anlagenmechaniker SHK auf der Tagesordnung. Nun soll auch hier eine gestreckte Gesellenprüfung eingeführt werden. Dies soll die Motivation der Auszubildenden erhöhen und bessere Ausbildungsabschlüsse erzielen. Die gestreckte Prüfung sieht vor, dass nach 18 Monaten der erste Teil der Gesellenprüfung durchgeführt wird und dieses Ergebnis zu 30 % in das Endergebnis einfließt. Wer als Lehrling also im ersten Teil bereits eine gute Note erzielt hat, wird nach dreieinhalb Jahren bei der Gesellenprüfung wahrscheinlich eine bessere Abschlussnote erreichen. Die Zwischenprüfung entfällt.
Bislang mochte sich die SHK-Berufsorganisation nicht mit der Modifizierung der Ausbildungsverordnung für den Anlagenmechaniker befassen, weil lange die Gefahr bestand, dass das Wirtschaftsministerium eine Neuordnung zum Anlass genommen hätte, die Lehrzeit auf drei Jahre zu kürzen. Die anstehenden Veränderungen im Ausbildungsrahmenplan waren auch Thema am nächsten Tag: Auf einer Infoveranstaltung für die Ländervorsitzenden Berufsbildung tauschte man sich über Aktivitäten aus, die derzeit bundes- und landesweit Priorität haben.