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Ungeachtet der Neuregelung des Schornsteinfegergesetzes wird der ZVSHK weiter dafür streiten, dass die in der Bundesimmissionsschutzverordnung vorgeschriebene Abgasmessung an Heizungsanlagen zukünftig auch von authorisierten Wartungsbetrieben des SHK-Handwerks ausgeführt werden können, ohne dass hierzu eine Rolleneintragung mit dem Schornsteinfeger-Handwerk erforderlich ist.