Unter der Leitung von Rainer Schaefer traf sich die Bundesfachgruppe Klempnertechnik am 23./24. April 2008 in Sankt Augustin, um die wichtigsten Themen in diesem Gewerk zu behandeln. Wie schon im Vorjahr konnten die Landesfachgruppenleiter aus den jeweiligen Regionen gute Auftragslagen vermelden. Als erfreulich für die gesamte Branche werteten die Teilnehmer den leichten Zuwachs bei den Ausbildungszahlen. Der Schwerpunkt liegt hierbei allerdings mit deutlichem Abstand im Süden der Republik: An der Spitze stehen Bayern mit gut 900 Lehrlingen sowie Baden-Württemberg mit 280. Dennoch stiegen auch die Ausbildungszahlen in Sachsen auf 50 sowie auf etwa 30 in Schleswig-Holstein und Hamburg.
ZVSHK-Referent Leonhard Knobloch stellte eine neue Präsentations-CD vor, die auf die Frage „Was macht eigentlich ein Klempner?“ Informatives für den Laien zusammengetragen hat. Unter dem Motto „Der Klempnermeister realisiert hochwertige Dach- und Fassadenbekleidungen aus Metall“ gibt es die Datei im SHK-Portal zum Download.
Bei den Meisterprüfungen nach neuer Verordnung hat sich gezeigt, dass die Zeitvorgabe von vier Tagen zu kurz bemessen ist. Jetzt soll darauf hingewirkt werden, dass der Zeitrahmen auf sieben Tage gestreckt wird, um den neuen Vorgaben zum Meisterprüfungsprojekt gerecht werden zu können.
Auf CD erscheint im Juni die neue Fachinformation „Energieoptimierte Gebäudehülle mit Metall“, die dem Klempner-Fachbetrieb in der Beratung und Projektierung wichtige Hilfestellungen gibt. Entsprechend der Windlastnorm DIN 1050-4: 2005-03 ergeben sich andere Tabellenangaben für Haftabstände an Eck-, Rand- und Innenbereichen. Auch diese Überarbeitungen werden im Juni fertiggestellt sein, sodass die Mitgliedsbetriebe dann über das Portal https://www.wasserwaermeluft.de/ darauf zugreifen können. Die Bufa sprach sich eindeutig dafür aus, in den Planungs- und Berechnungsgrundlagen nur noch auf Edelstahl-Hafte (Belastung 400 N) Bezug zu nehmen.
Die Bufa-Mitglieder beschäftigten sich auch mit der Garantieerklärung von Rheinzink. Getrennt von der Werkleistung des Klempnerbetriebes gewährt der Hersteller 30 Jahre lang Ersatz für bestimmte Materialmängel – wenn definierte Voraussetzungen dafür gegeben sind. Nach genauer Prüfung der Zusammenhänge und der praktisch kaum erfüllbaren Rahmenbedingungen im Verfahrensweg stand die Bufa dieser Herstellergarantie negativ gegenüber. Nicht zuletzt deshalb, weil der Fachbetrieb erfahrungsgemäß vom Bauherrn als erstes angesprochen würde, um einen solchen Garantieanspruch geltend zu machen. Da der Klempnerbetrieb aber bei dieser Garantiezusage des Herstellers gegenüber dem Bauherrn gar nicht involviert ist, wären aller Wahrscheinlichkeit nach Abrechnungsprobleme zu erwarten; z.B. dann, wenn innerhalb einer Garantieleistung schadhaftes Material durch den Fachbetrieb auszutauschen wäre.
Ein weiterer wichtiger Punkt betraf die Dachentwässerung nach DIN 12056-3. Für die Bemessung vorgehängter und innenliegender Rinnen wird das Berechnungsprogramm in Kürze überarbeitet, denn die aktuellen Definitionen der Starkregenereignisse (siehe Entwässerungstagung im Anschluss an die Kurzmeldungen) machen eine Anpassung der EDV erforderlich.