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Bundesfachgruppe in Sankt Augustin

Für Ver- und Entsorgung qualifiziert

Für Fachbetriebe zeichnet sich ab, dass die neue Trinkwasserverordnung im nächsten Jahr ein Plus an Aufträgen bringen wird. Wenn der Bundesrat die jetzt bekannte Fassung im Februar 2010 verabschiedet, steht der Betreiber stärker in der Pflicht. Ob Hotel oder Altenheim: Für öffentliche Gebäude kommt die jährliche Prüfpflicht zur Beschaffenheit des Trinkwassers. Auch im privaten Wohnungsbau ist der Betreiber für eine einwandfreie Funktion des Hausnetzes verantwortlich. Für die Akquise des geschulten Mitgliedsbetriebes ergeben sich dadurch günstige Rahmenbedingungen. Zeitnah mit der Veröffentlichung erstellt der ZVSHK einen Kommentar zur Trinkwasserverordnung. Diese Broschüre wird der Fachunternehmer über seinen Landesverband kostenlos bekommen.

Trinkwassernetze vereinfacht oder differenziert bemessen

In der DIN EN 806-3 ist ein vereinfachtes Verfahren zur Berechnung von Rohrdurchmessern beschrieben. Dies kann bei einer „normalen“ Installation angewendet werden. In anderen Fällen gilt es, differenziert nach DIN 1988-300 zu berechnen. Dann gilt es, den tatsächlichen Durchfluss für die Entnahme und den Druckverlust in Rohren, Verbindungen und Armaturen für die Bestimmung der Nennweite einzubeziehen. Solche differenzierten Bemessungen kosten den Planer Zeit. Wirtschaftlich ist es daher, ein Berechnungs-Software zu nutzen.

Desinfektion darf kein Dauerzustand sein

Zur Desinfektion von Trinkwasserinstallationen kommt das neue DVGW-Arbeitsblatt W 291-2 im nächsten Jahr. Hohe Bedeutung wurde der Frage beigemessen, ob alle für Trinkwasser zugelassenen Werkstoffe bei einer chemischen Desinfektion unbeschadet bleiben. Dr. Peter Arens (Viegener) gab als Sprecher des zuständigen Arbeitskreises im DVGW Entwarnung: Wenn die Handlungsanweisungen zur Desinfektion im Merkblatt eingehalten werden, sind bei Rohren, Verbindern, Armaturen und Elastomeren keine Schäden zu erwarten. Er warnte jedoch: „In keinem Fall ersetzt eine Desinfektion die Sanierung. Den Ursachen der Kontamination muss nachgegangen werden, ansonsten ist der Erfolg nur temporär.“

Entwässerung verlangt nach Qualifikation

Nordrhein-Westfalen macht Ernst. Die überwiegend maroden Entwässerungssysteme auf privatem Grund gilt es bis zum Jahr 2015 zu prüfen. Weder bei der Prüfung noch bei der nötigen Dokumentation und erst recht nicht bei der Instandsetzung soll es an der nötigen Qualifikation mangeln. Deshalb gab es im Mai einen Erlass zu den „Anforderungen an die Sachkunde für die Durchführung der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen“.

Städte und Gemeinden müssen die Instandsetzung auf privatem Grund voran bringen, doch wollen sie möglichst denjenigen Unternehmen einen Riegel vorschieben, denen es mehr um den Auftrag als um die Sorgfalt geht. Vor Einleitung ins öffentliche Netz will man nachhaltig das in Ordnung gebracht wissen, was durch Stichproben zu etwa 90 % schadhaft ist: Das Entwässerungsnetz im und am Gebäude, unter der Sockelplatte oder im Verlauf bis zur Grundstücksgrenze.

Die hohe Schadensquote trifft nicht nur auf NRW zu, sondern dies wird im gesamten Bundesgebiet so sein. Deshalb zeichnen sich jetzt vergleichbare Entwicklungen in anderen Bundesländern ab. Mit ähnlicher Konsequenz: Nur verlässliche Handwerksunternehmen mit Sachkunde sollen prüfen, dokumentieren, beraten und instand setzen.

Meisterbrief allein reicht nicht

Um eine Auswahl qualifizierter Fachbetriebe präsentieren zu können, verlangt die öffentliche Hand je nach Region unterschiedliche Nachweise der Qualifikation. Eher selten ist, dass noch allein der Meisterbrief als ausreichend eingestuft wird. Der Trend ist vielmehr, dass als Minimum eine zusätzliche Qualifikation verlangt wird. Darüber hinaus erwartet Schleswig-Holstein beispielsweise, dass die Mitgliedschaft in einer Überwachungs- bzw. Gütegemeinschaft besteht.

In der SHK-Berufsorganisation kommt dieser Trend nicht überraschend und die Bufa SHK hat das Thema nicht zum ersten Mal behandelt. In der Sitzung am 20. und 21. Oktober in St. Augustin wurde deutlich, dass in diesem Zusammenhang auch die „DIN 1986-30 Instandhaltung“ überarbeitet wird, um die Anforderungen von der Zustandserfassung bis hin zu Sanierungsverfahren speziell für die Grundstücksentwässerung zu normieren. Mitgliedsbetriebe können alles Wichtige zum Thema im Januar kommenden Jahres auf der Gemeinschaftstagung in Fulda erfahren. Voraussichtlich wird dann gemeinsam mit der DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall) die Gütegemeinschaft Grundstücksentwässerung aus der Taufe gehoben. Dann soll auch ein bundeseinheitliches Gütezeichen etabliert werden.

Für den Bereich Grundstücksentwässerung lässt sich deshalb zusammenfassen, dass organisierte Mitgliedsbetriebe, die dieses Geschäftsfeld nicht Dritten überlassen wollen, die nötige Prüf-Qualifikation in einem Zweitages-Kurs erwerben können. Entsprechend der Nachfrage für die Weiterbildung bzw. Fremdüberwachung wird der jeweilige Landesverband bzw. die ÜWG-SHK tätig.

Fachregel zur Optimierung von Heizungen

Für die Optimierung bestehender Heizungsanlagen gibt es diverse Förderungen. Dabei ist der vertraglich geforderte Umfang jedoch häufig unklar. Deshalb hat der ZVSHK eine Fachregel zur Optimierung entworfen. Mit enthalten ist ein Verfahren, das die Datenaufnahme zur Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 deutlich vereinfacht. Die Fachregel unterscheidet insgesamt drei Standards:

  • Die „Regelleistung“ stellt das werkvertraglich Geschuldete nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) dar. Dabei handelt es sich um einen preiswerten Standard, der vom Fachbetrieb nur Minimalanforderungen in der Planungsleistung verlangt.
  • Die „besondere Leistung“ bietet ein Plus an planerischem Aufwand. Vom Umfang her ist sie zwischen Regel- und Premium­leistung angesiedelt. Sie dient im Wesentlichen der Profilierung von Fach­betrieben, die schon heute mehr als die Regelleistung nach VOB anbieten.
  • Die „Premiumleistung“ kann nach VOB als besondere Leistung vermarktet werden, denn eine umfangreiche Planung erreicht eine bestmögliche Energieeinsparung.

Es ist die Erwartung des Bauministeriums, dass sich das SHK-Handwerk im Bereich Optimierung zügig weiterbildet. Die genannten Standards der ZV-Fachregel sollen in die Förderkriterien der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) aufgenommen werden. Bis Januar sollen Pilotschulungen durch einige Fachverbände erste Erfahrungen bringen.

Lichtblick Contracting-Konzept

Die Ankündigung des Energieversorgers Lichtblick, in den nächsten Jahren 100000 BHKWs im Contracting-Verfahren deutschlandweit einzusetzen, hat für Schlagzeilen gesorgt. Matthias Wagnitz gab der Bufa einen Einblick in seine Recherchen:

  • Das Lichtblick-Konzept orientiert sich an der Bereitstellung von Regelenergie für den Strommarkt auf Anforderung. Damit liegen ganz andere Voraussetzungen für eine Wirtschaftlichkeit vor als bei herkömmlichen KWK-Anlagen.
  • Lichtblick arbeitet mit einer scheinbaren Überdimensionierung und nimmt dafür nur geringe Laufzeiten am Tag in Kauf. Die Wärmeanforderung wird über einen großvolumigen Puffer gedeckt. Durch die hohen Kosten für Regelenergie zu Spitzenzeiten im Strombedarf (Größenordnung 1 €/kWh) und durch die angepeilten Stückzahlen lässt sich dies vermutlich wirtschaftlich darstellen.
  • Die Kostenstruktur aus Endkundensicht ist ähnlich wie bei einem neuen Brennwertgerät. Als Einsatzort gilt ein Mehr­familienhaus als Mindestgröße realistisch. Es bleibt abzuwarten, inwieweit das SHK-Handwerk an dieser Aktion beteiligt sein wird.

VDI 4100 erscheint noch vor Schallschutznorm

Die DIN 4109 wird mehrere Teile bekommen, berichtete Jörg Schütz (Fachverband Bayern), der die Schallschutz-Normung seit Jahren mit gestaltet. Neuerdings ist geplant, einen Bauteilkatalog für den Bereich Haustechnik zu erstellen. Doch ein Gelbdruck wird nicht vor ­Ende 2010 herauskommen. Der VDI wartet nicht so lange, sondern schafft Fakten, indem er seine überarbeitete Schallschutzrichtlinie VDI 4100 bereits 2010 herausbringt. In ihr werden die erhöhten Schallschutzanforderungen beschrieben. Davon betroffen sind ­alle gebäudetechnischen Anlagen.

Derzeit machen die Hersteller von Heizgeräten keine Angaben über Schallpegel in ihren Planungsunterlagen. Für Heiz- und Lüftungsgeräte ist jetzt unter Beteiligung der Stuttgarter Fachhochschule für Technik ein vereinfachtes Messverfahren in Vorbereitung. Dies soll zur Grundlage werden, damit Hersteller das Geräuschverhalten ermitteln und dem Planer in Technischen Daten weitergeben können.

Weitere Punkte

  • Das DVGW-Arbeitsblatt G 1020 umfasst die Qualitätssicherung für Planung, Ausführung und Betrieb von Gas-Installationen. Die Veröffentlichung ist für Anfang 2010 geplant. Ein wichtiger Punkt ist: Die Betreiberverpflichtungen für eine ordnungsgemäße Gas-Installation werden deutlich hervorgehoben. Die Überprüfungspflichten können die Mitgliedsbetriebe für ihre Akquise nutzen (siehe Editorial „Drei Checks für den Sanitär-Fachmann“).
  • Das Thema Lüftung hat deutlich an Stellenwert gewonnen. Im Referenzgebäude nach EnEV 2009 befindet sich eine Abluftanlage. Der ZVSHK plant über die Fachverbände, im kommenden Jahr eine Weiterbildung zur neuen DIN 1946-6 anzubieten.
  • Zu den Technischen Regeln der Trinkwasserinstallation (TRWI) werden in Zusammenarbeit mit dem DVGW und dem Beuth-Verlag die Normen DIN EN 806, DIN EN 1717 sowie die neuen Teile der DIN 1988 fertig gestellt. Die Veröffent­lichung erster Teile erfolgt im kommenden Jahr zeitgleich mit einem jeweiligen Kommentar.
  • Für die Reinigung von Lüftungsleitungen gibt es verschiedene Verfahren. Mit rotierenden Bürsten hat Hersteller Woehler nach eigenen Angaben günstige Zeit- und Reinigungsergebnisse erzielen können. Wartung und Reinigung der Be- und Entlüftungskanäle im Einfamilienhaus dauern etwa einen Arbeitstag.

Zusammenfassung

Betreiber von Trinkwassersystemen werden künftig stärker in die Pflicht genommen. Entlastung bietet der Fachbetrieb durch sein Know-How. Auch das Geschäftsfeld in der Entwässerungstechnik wird an Bedeutung gewinnen. Ebenso die Optimierung von Heizungsanlagen oder die Wartung von GasInstallationen sowie Lüftungssystemen. Die Berufsorganisation unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe, indem sie beispielsweise Weiterbildungskurse anbietet. TD