Seit Dezember gilt ein wesentlich schärferer Grenzwert für Blei im Trinkwasser. Lag er bislang bei 0,025 Milligramm pro Liter, so ist das erlaubte Maximum jetzt drastisch auf 0,01 mg/l heruntergesetzt. Die Trinkwasserverordnung hat zudem einen Bestandsschutz aufgehoben. Altanlagen, in denen noch Blei-Komponenten verbaut sind, haben unter der jetzigen Bestimmung bei einer Beprobung des Trinkwassers keine Chance.
Doch auch bei der Abnahme von Neu-Installationen drohen Schwierigkeiten. Minimale Bleianteile sind auch jetzt beispielsweise im Messing etlicher Armaturen enthalten, sonst würden sich die momentan geltenden Herstellungsprozesse nicht durchführen lassen. In der Sitzung der Bundesfachgruppe SHK wurden am 5. November 2013 in Potsdam erneut Befürchtungen laut: Errichten Fachbetriebe ein Leitungsnetz mit solchen Produkten, wäre zum Zeitpunkt der Abnahme eine minimale Abschwemmrate im Trinkwasser möglich, die höher liegt, als das verschärfte Limit erlaubt.
Welches Produkt passt für Trinkwasser?
Handwerk und Hersteller suchen nach einer befriedigenden Lösung. Ein Mittel kann die Konformitätserklärung sein, die sich der Handwerker einholt, bevor er die Komponenten bestellt. Doch ist das alltagstauglich? Die schriftliche Beteuerung über die Bleifreiheit eines Produktes gibt im juristischen Sinn Sicherheit. Und offenbar kann es ohne Schriftverkehr über die Unbedenklichkeit des einen oder anderen Produktes nicht gehen. Der Bufa-Vorsitzende Fritz Schellhorn: „Der Zentralverband bereitet ein Musterschreiben vor, mit dem Mitgliedsbetriebe beim Hersteller oder beim Großhändler anfragen können. Wir als Verarbeiter wollen Klarheit: Ist das Produkt für Trinkwasser und Heizung uneingeschränkt nutzbar oder nicht?“
UBA-Liste tritt Mitte Januar in Kraft
Klarheit bringt die sogenannte UBA-Liste. Dort hat das Umweltbundesamt in aktualisierter Fassung gelistet, welcher Werkstoff für die Verwendung im Trinkwassernetz zulässig ist. Das UBA hat die Liste Mitte September fertiggestellt, sodass sie Mitte Januar in Kraft tritt und eine zweijährige Übergangsfrist einläutet.
Man könnte meinen: Innerhalb von zwei Jahren wird sich die Lagerware im Großhandel längst umgeschlagen haben. Bis dahin sind Hersteller auch so weit, Armaturen, Leitungen und weitere Komponenten mit unbedenklichem Blei-Anteil zu liefern. Doch das kann für den Handwerker zur Falle werden. Beispielsweise dann, wenn alte Lagerware verwendet wird oder wenn Auftragsbeginn und Abnahme zeitlich weit auseinander liegen. Würde sich nämlich in einem Rechtsstreit herausstellen, dass zum Zeitpunkt der Abnahme fehlerhaftes Material eingebaut war, haftet der Fachbetrieb laut Werkvertrag bis zu fünf Jahre. Die zweijährige Übergangsfrist der UBA-Liste kann da längst verstrichen sein.
HÜV sichert nur Mitgliedsbetriebe ab
Mag die aktuelle Situation rund um das Reinheitsgebot fürs Trinkwasser auch nicht zufriedenstellend sein – dennoch sieht die SHK-Verbandsorganisation ihre Mitglieder über die Haftungsübernahmevereinbarung (HÜV) zwischen ZVSHK und etlichen Herstellern weitgehend abgesichert. Denn in dieser HÜV verpflichtet sich jeder Hersteller dazu, seine Produkte regelkonform in den Markt zu bringen. Ob das Produkt den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht, dafür muss letztlich der Hersteller geradestehen. Ein Zertifizierer beschränkt sich lediglich auf die Richtigkeit seiner Zertifikate, wie sich in der aktuellen Rechtsprechung rund um das DVGW-Zeichen offenbart hat.
Die Absicherung allein senkt natürlich noch keinen erhöhten Bleiwert, lässt den Fachbetrieb aber nicht im Regen stehen, wenn er Produkte von HÜV-Partnern eingebaut hat. Er hat dann im Haftungsfall eine Rückgriffsmöglichkeit. Von diesem Vorteil können allerdings nur Mitgliedsbetriebe der SHK-Berufsorganisation profitieren – ein stichhaltiger Grund, seine Abstinenz als Nicht-Innungsmitglied zu hinterfragen.
Stopfen auch auf Kupferrohren
Zum Schutz des Trinkwassers hat eine möglichst saubere Installation ebenso hohe Bedeutung. Stets sollen Rohre, Fittings, Absperrventile oder Strangregler so lange durch Kappen, Stopfen, Beutel oder Folie verschlossen bleiben, bis diese – kurz vor der Installation – am Montageort entfernt werden. Dadurch sinkt das Risiko von Verunreinigungen, die ins Netz kommen könnten. Was bei Verbundrohr und Leitungen aus Edelstahl bereits von Herstellern praktiziert wird – nämlich der Verschluss durch Stopfen oder Kappen – soll auch bei Kupfer Schule machen. In der Bufa äußerten sich Repräsentanten von KME und Wieland für die gemeinsam vertriebenen Sanco-Kupferrohre. In wenigen Monaten sollen im Großhandel definierte Stammdatensätze verfügbar sein, sodass der Installateur auf verschlossene Lagerware zugreifen kann.
Drei verschiedene Kunden-Typen
Das Forschungsprojekt Nutztech/Heizen 2020 ist mit Fragebögen gestartet, um das Nutzerverhalten in puncto Heizen, Kühlen und Lüften zu ermitteln. Bei dieser Initiative des Bundesinstitutes für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) sind auch ZVSHK und VdZ (Forum für Energieeffizienz) beteiligt. Auf 44 Fragen zum Wohnklima wurden Antworten gesammelt und über 2650 Personen haben Fragebögen online ausgefüllt. Darüber hinaus wurden bei über 615 Personen Interviews und begleitende Messungen vor Ort durchgeführt.
Ziel ist es, das Nutzerverhalten sowie die Erwartungen an die Gebäudetechnik für Wärme, Kühlung und Frischluft in den eigenen vier Wänden zu ermitteln. Denn daraus lassen sich Konzepte entwickeln, welche Erwartungen Wohngebäude neuesten Standards in wenigen Jahren erfüllen sollten.
Das Forschungsprojekt wird im Frühjahr 2014 abgeschlossen sein, doch schon jetzt lassen sich anhand der unterschiedlichen Erwartungen drei Nutzer-Typen klassifizieren – daran kann sich auch der SHK-Handwerksunternehmer in seinem Beratungsgespräch orientieren:
- Komfort-Typ: Der Kunde erwartet und bekommt eine größtmögliche Leistungsreserve, die für Heizen, Kühlen und Lüften im modernen Gebäude möglich ist. Es wird nicht davon ausgegangen, dass er sich in irgendeiner Form an die Technik anpassen möchte – die Ausgangssituation bei unbekanntem Kunden.
- Eco-Typ: Der Nutzer zeigt bescheidene Ansätze, ihm vernünftig erscheinende Maßnahmen zur Begrenzung von Energie und Komfort mitzutragen („Es müssen nicht 23 °C sein“). Dann kann eine Raumtemperatur von 21 °C vereinbart werden, eine moderate Schnellaufheizung binnen vier Stunden wäre akzeptabel, wobei auf eine hohe Leistungsbereitschaft für Trinkwarmwasser nicht verzichtet wird.
- Öko-Typ: Der Bewohner ist bereit, in gewissen Grenzen zu verzichten. Dazu gehören lediglich 20 °C Raumtemperatur in Wohnräumen, kein leistungsfähiges System für Trinkwarmwasser sowie keine Schnellaufheizung.
Das Interessante im Forschungsprojekt: Diese Kundengruppe wurde in der Umfrage nicht bestätigt. Die Nutzung dieser Einstellung bzw. Auslegung würde zudem ein hohes Maß an (technischem) Verständnis sowie einen ausgeprägten Willen zur Energieeinsparung voraussetzen. Im ersten Quartal 2014 soll ein Abschlussbericht über das Forschungsprojekt vorliegen.
Aktuelles in Kürze
- Gas ganz sicher: Für Fachbetriebe sollen über die Landesverbände erneut Schulungen angeboten werden, weil seit Einführung von Strömungswächtern im Jahr 2003 etliche Änderungen in der TRGI vorgenommen wurden. Auch werden wiederkehrende Prüfungen für Strömungswächter ab 2016 fällig (alle zwölf Jahre), die ein entsprechendes Know-how voraussetzen.
- Es gibt ein neues Gütesiegel für Flächenheizungen, das vom Bundesverband Flächenheizung (BVF) vergeben wird. Zum Start im September gab es 14 Siegelträger, die 54 Kriterien zu erfüllen haben. In der Bufa wurde der Nutzen unter anderem vor dem Hintergrund kritisch hinterfragt, da sich einige namhafte Anbieter von Flächenheizungen dieser Maßnahme zur Qualitätssicherung bislang nicht angeschlossen haben.