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Bundestagung der Landesinstallateurausschüsse

Regelrechte Fragen-Vielfalt

Die Europäische Gemeinschaft möchte den freien Wettbewerb unter den Energieversorgern einführen. Auf dem Weg dorthin gilt das Unbundling (Entflechtung) als wichtige Maßnahme, um die Strukturen und Zuständigkeiten innerhalb der EVUs neu und klarer zu definieren. Das hat Auswirkungen bis hinein in die regionalen Installateurausschüsse. Das Fachhandwerk findet nunmehr auf Seiten der Stadtwerke Ansprechpartner, die allein für den Netzbetrieb zuständig sind. Dr. Michael Dimanski, Geschäftsführer des SHK-Fachverbandes Sachsen-Anhalt machte Unterschiede zu Sitzungen in der Vergangenheit deutlich: „Themen aus dem Vertrieb und Marketing-Aktivitäten rund um den Energieträger Gas können dann nicht mehr gemeinsam mit Fragen zur Eintragungspraxis auf ein und derselben Tagesordnung stehen.“ Wenn es dennoch Sinn mache, zu einem Tagestermin zusammen zu kommen, dann gelte es diese Veranstaltung zu splitten. So könne man im Installateurausschuss spezifische Fragen mit dem (meist einen) Netzbetreiber klären und habe es dann in einer weiteren Sitzung mit möglicherweise zahlreichen Gas-Anbietern zu tun, um beispielsweise das Marketing einzelner Gas-Gemeinschaften zu erörtern.

Kein Automatismus bei der Eintragung

Fragen rund um die Eintragungs­praxis in das jeweilige Installateurverzeichnis Gas tauchen immer wieder auf. Deshalb wurde diesem Themenkomplex auch auf der Heidelberger Tagung Bedeutung beigemessen. Erneut wurde mehrfach betont, dass es keinen Automatismus gibt zwischen der Eintragung in die Handwerksrolle und der Aufnahme in das Installateurverzeichnis der Gasversorger.

Carsten Wesche (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft BDEW) gab allerdings zu bedenken, dass Argumente vor Gericht Bestand haben müssen, wenn es darum gehe, einem Antragsteller die Eintragung ins Verzeichnis Gas zu verwehren. Wie verblüffend selten dies bisher vorgekommen ist, ließ Carsten Wesche nicht unerwähnt. Bei schätzungsweise einer halben Million Zulassungen habe es im Verlauf der letzten 50 Jahre etwa ein Dutzend Gerichtsverfahren gegeben. Auch klärte er in seinen Ausführungen im Einzelnen darüber auf, wie weitreichend die Zuständigkeiten des örtlichen Installateurausschusses sind und was auf Landesebene zu regeln ist.

Henricus Kayser-Baars (EnBW Gas, Stuttgart) zählte verschiedene Handwerksbereiche auf, die sich mit einer Teileintragung nach §7a HwO um eine Zulassung ins Installateurverzeichnis bemühten. Ebenso seien es ausländische Betriebe, Techniker oder Ingenieure sowie Quereinsteiger, Industriebetriebe und Wohnungsbaugesellschaften.

Wie bei der jeweiligen Einzelentscheidung vorzugehen ist, sei entsprechenden Regelpapieren in den Regionen zu entnehmen. Doch würde es seiner Auffassung nach das Zulassungsverfahren deutlich vereinfachen, wenn ein 100-Stunden-Kurs für Gas und ein 80-Stunden-Kurs für Wasser generell zur Vorbedingung gemacht würde.

Pflicht-Prüfung zur Gebrauchsfähigkeit

Nicht nur in der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV), sondern in vielen weiteren Verordnungen seien die Sorgfaltspflichten der Betreiber erwähnt, lenkte ZVSHK-Referent Franz-Josef Heinrichs die Aufmerksamkeit auf Dienstleistungen durch den Handwerksbetrieb. Einem Betreiber könne durch die Prüfung der Gasanlage die Entlastung seiner Sorgfaltspflicht angeboten werden. Die neue TRGI sehe jetzt vor, dass der ordnungsgemäße Zustand spätestens alle zwölf Jahre zu überprüfen ist. Was aber ist bei Nicht-Beachtung? Ist dann der Energieversorger möglicherweise in der Mitverantwortung, weil er die Leitung nicht sicherheitshalber gesperrt hat? Typische Fragen unter den Teilnehmern, auf die es Entwarnung gab: Nach eingehender Prüfung von verschiedenen Juristen lässt sich eine solche Argumentation nicht führen. Vielmehr stehe die Betreiberpflicht im Vordergrund.

Neue TRGI seit April 2008 gültig

Glücklicherweise habe die neue TRGI jetzt auch die Abgastechnik mit einbezogen, verdeutlichte Klaus Klement, Experte in Sachen häusliche Gasanschlüsse. Zwar gelte es noch Einsprüchen nachzugehen, doch wenn dies voraussichtlich bis zum Jahres­ende gelungen sei, habe man mit der TRGI sowie dem flankierenden DVGW-Arbeitsblatt G1020 einen einheitlichen Rahmen zur häuslichen Gasinstallation, der den Wirrwarr unterschiedlicher Regelwerke beende.

Ab wann genau gilt die neue TRGI? Diese Frage mit juristischem Hintergrund wollten viele beantwortet wissen. Antwort: Mit der Veröffentlichung.

Seit April 2008 biete der DVGW über seine Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft das neue Regelwerk DVGW-TRGI 2008 an und dies gelte als Start. Zwar sei es üblich, dass es für die Fachkreise einer Übergangsfrist von etwa einem halben Jahr bedarf, doch ändere dies nichts am Verfahrensweg. Sollte diese Frage jetzt noch mitten in einer Projektierung beantwortet werden müssen, dann gelte es klare Absprachen mit dem Auftraggeber zu treffen. ­Eine kommentierte Fassung der TRGI wird Mitte Juli erwartet.

Verbrauchszähler mit Euro-Anzeige

ZVSHK-Referent Matthias Wagnitz gab einen Ausblick, wie der Kunde künftig dazu gebracht werden könnte, weniger Energie zu verbrauchen. Eine Schlüsselrolle sollen dabei Verbrauchszähler einnehmen, die per Euro-Anzeige deutlich machen, wie hoch der momentane Verbrauch von Gas (und anderen leitungsgebundenen Energieträgern) ist und welche Möglichkeiten sich beispielsweise ergeben könnten, wenn Energie zu einer anderen Tageszeit (bei einem günstigeren Tarif) verbraucht würde.

ZVSHK-Referent Udo Wirges rechnete die Installation solcher zukünftigen Zähler genauso zu den Dienstleistungen der Handwerksbetriebe wie die Energieberatung, den Heizungs-Check oder Energie-Contracting.

Steeven Bretz (Berufsförderungswerk) stellte dar, wie sich die europäische bzw. nationale Gesetzgebung in der SHK-Branche als Systemkosten auswirken. Gesetze, Verordnungen und Technische Regeln belasteten die Wertschöpfung in den einzelnen Vertriebsstufen in steigendem ­Maße. Hier gelte es nach Lösungen zu suchen, um Systemkosten auf möglichst viele Schultern zu verteilen, lautete seine Botschaft.

Einmal mehr hat sich gezeigt, dass eine LIA-Tagung spätestens alle zwei Jahre eine Fülle von Themen behandeln und Fragen beantworten kann, die durch Veränderungen im Markt zwangsläufig aufkommen. Auch in Zukunft wird es wichtige Entwicklungen geben, die in der Marktpartnerschaft von Energieversorgern und Fachhandwerk zu begleiten sind. Fragen wie „Wer darf mit welcher Qualifikation zukünftig Gasanlagen installieren, prüfen und warten?“ wird wohl in schöner Regelmäßigkeit beantwortet werden müssen. TD

Die DVGW-TRGI

Die Technische Regel für Gasinstallationen wird vom DVGW herausgegeben und zeigt auf, wie Gasanlagen geplant, ausgeführt, gewartet, instand gehalten und – jetzt neu – betrieben werden müssen. Die aktuelle Fassung ist seit April 2008 erhältlich und gliedert sich in die fünf Hauptteile Allgemeines und Begriffe, Leitungsanlage, Bemessung der Leitungsanlage, Gasgeräteaufstellung sowie Betrieb und Instandhaltung. Im Zuge der Neubearbeitung wurde u.a. der Abschnitt über die „Bemessung der Leitungsanlage” grundlegend überarbeitet.