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ChemOzonSchicht-VO

Sachkunde muss man nachweisen

Anfang Dezember 2007 hat das Bundeskabinett ein ganzes Paket an Gesetzen und Verordnungen in Sachen Klimaschutz verabschiedet. Dazu gehört auch die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemOzonSchicht-VO), die darauf zielt, dass bestimmte klimaschädliche Treibhausgase nicht in die Atmosphäre gelangen. Sie ergänzt dabei die weiterhin geltende F-Gase-Verordnung insbesondere um Regelungen zu höchstzulässigen Leckage-Raten, Rücknahme und Entsorgung und zur Sachkunde des eingesetzten Personals.

Voraussetzung für die Erlangung einer Sachkundebescheinigung für Arbeiten an Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen ist zum einen eine entsprechende handwerkliche Ausbildung und zum anderen eine theoretische und praktische Prüfung. Doch Inhalte dafür werden erst noch auf EU-Ebene festgelegt. Diese ungeregelte Rechtslage hatte im vergangenen Jahr zu Irritationen geführt, ob denn das SHK-Fachhandwerk tatsächlich über die nötige Sachkunde verfügt. Bei Kälteanlagenbauern ging man dagegen grundsätzlich vom nötigen Know-How aus.

Für die Ausstellung von Sachkundebescheinigungen sind die Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern berechtigt. Auch Handwerksinnungen sind vorgesehen, soweit sie von der zuständigen Handwerkskammer zur Abnahme von Prüfungen ermächtigt wurden. Zudem kann die zuständige Behörde Aus- oder Fortbildungseinrichtungen, Industrieunternehmen oder auch bestimmte Betriebe berechtigen, dass dort ebenfalls entsprechende Bescheinigungen ausgestellt werden können. Diese Variante dürfte für den Sachkunde-Nachweis der SHK-Mitgliedsbetriebe relevant sein.

Um für die nächste Zeit eine praktische Hilfestellung für die Fachbetriebe zu bieten, enthält die Verordnung deshalb eine Übergangsvorschrift: Statt einer Sachkundebescheinigung kann die zuständige Behörde eine bis zum 4. Juli 2009 befristete vorläufige Bescheinigung ausstellen, wenn bei Tätigkeiten an Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen eine dazu befähigende Ausbildung nachgewiesen wird und der entsprechende Betrieb glaubhaft macht, dass er bereits vor dem 4. Juli 2008 die entsprechenden Tätigkeiten ausübte. Weitere Hintergrundinformationen stellt der ZVSHK den Mitgliedsbetrieben unter https://www.wasserwaermeluft.de/ zur Verfügung (dazu Quick-Link wwl-1651 eingeben). In den nächsten Monaten werden Weiterbildungsmaßnahmen vorbereitet, die dem von Brüssel vorgegebenen neuen Prüfungsinhalt entsprechen.