Bereits vor Wochen gab es die offizielle Bestätigung durch das Bundesinnenministerium, dass SHK-Betriebe zur Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur in Deutschland (KRITIS) notwendig sind.
Grundsätzlich werden danach die SHK-Betriebe zu diesen systemrelevanten Einrichtungen zugeordnet, da nach dem Verständnis des Ministeriums auch sämtliche benötigten Dienstleistungen hierzu zählen, die zur Aufrechterhaltung der jeweiligen kritischen Dienstleistung (wie z. B. Wasser/Energieversorgung) notwendig sind.
Nachdem Bundesregierung und Länder zwar erste Lockerungsmaßnahmen angekündigt haben, bleibt insbesondere der Bereich der Kindernotbetreuung für viele Mitarbeiter der SHK-Mitgliedsbetriebe problematisch. Die vom Bundesinnenministerium getroffene Einschätzung kann gegenüber den zuständigen Stellen genutzt werden, um für deren Kinder Notbetreuung zu erhalten. Zuständig für die endgültige Einstufung ist allerdings nicht das Bundesinnenministerium, sondern sind Länder und Kommunen.
Teilweise wird daher darauf hingewiesen, dass eine pauschale Einstufung als Schlüsselpersonal nicht erfolgen könne. Der ZVSHK hat für diesen Fall eine weitergehende Arbeitshilfe erstellt. Mittels einer Checkliste für Schlüsselpersonal, mit der individuell für den betroffenen Mitarbeiter dessen Schlüsselposition festgestellt und nachgewiesen werden kann, soll eine weitere Argumentationshilfe an die Hand gegeben werden.
Hinterlegt wird, an welchen Stellen der Kritischen Infrastruktur der Mitarbeiter konkret eingesetzt wird und warum sein Einsatz nicht anderweitig kompensierbar bzw. durch organisatorische Umstellungen verzichtbar ist. Zu beachten ist allerdings, dass teilweise gefordert wird, dass für beide Elternteile ein entsprechender Anspruch auf Notbetreuung besteht. Die Checkliste ist als Teil der oben genannten FAQ abrufbar.
Wie Monteure und Kundendiensttechniker den Umständen entsprechend ihren Job machen können und dabei wichtige Hygieneregeln beachten, ist im zuvor beschriebenen Leitfaden erläutert.