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Dienstleistungen für die Fachbetriebe

Wachsender Bedarf

Inhalt

Der amtierende ÜWG-Vorsitzende, Ulrich Kössel, blickte in seiner Begrüßung zurück auf das vergangene Jahr und kommentierte: „Wir hatten ein gutes Jahr.“ Auf der Mitgliederversammlung am 18. Juni in Arnsberg wusste Geschäftsführer Matthias Anton dies mit detaillierten Zahlen zu belegen. Wie bereits im überwiegenden Teil der Bundesländer gilt seit Anfang 2008 auch in Bayern, dass Heizölverbraucheranlagen mit mehr als 1000 Liter nur noch durch gütegesicherte und fremdüberwachte Fachbetriebe errichtet werden dürfen. Diese Entwicklung sorgte für einen kräftigen Schub einiger hundert bayerischer Mitgliedsbetriebe, die jetzt entsprechende Dienstleistungen innerhalb der SHK-Verbandsorganisation in Anspruch nehmen wollen. Moderates Wachstum gibt es zudem auch in den traditionell starken Ländern wie Baden-Württemberg, Hessen, Nieder­sachsen und NRW.

Auf dem Weg zum 5000. ÜWG-Mitglied

Im Jahr 2008 zählte die ÜWG-SHK fast 4500 Mitglieder und weitere 100 Handwerksbetriebe haben bis Anfang Mai dieses Jahrs ihre Anmeldung eingereicht. Entsprechend wachsende Beitragseingänge konnte Geschäftsführer Matthias Anton über eine entspannte Haushaltslage berichten. Danach dürfte sich auf absehbare Zeit trotz der zahlreichen Tätigkeitsfelder ohne Beitragserhöhung wirtschaften lassen – wenn nicht ein neues Wasserhaushaltsgesetz einen Strich durch diese Rechnung macht. Mehr dazu später.

Vorsitz und Vorstand waren sehr begehrt

Mit Spannung wurden die nach drei Jahren anstehenden Neuwahlen des ÜWG-Vorstandes erwartet. Für den Vorsitz kandidierte nicht nur der bisherige Amtsinhaber Ulrich Kössel. Auch sein Stellvertreter, Siegbert Simon, hatte sich zur Wahl gestellt – er konnte die Mehrheit der geheim abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen und wurde neuer Vorsitzender. Für das Amt des Stellvertreters bewarben sich Klaus Göring sowie Andreas Kröckel und für Letztere kamen die meisten Stimmen zusammen. In ebenfalls geheimer Wahl wurden zwei Vorstandsmitglieder ermittelt: Die Stimmzettel votierten für Kilian Huber sowie Ulrich Kössel (seit Mai auch ZVSHK-Vorstandsmitglied). Außerdem gehört Fritz Schellhorn (Vorsitzender der Bufa SHK) weiterhin als kooptiertes Mitglied dem ÜWG-Vorstand an.

Öl-Heizungen zu hohem Prozentsatz veraltet

In seinem Tätigkeitsbericht machte ÜWG-Geschäftsführer Matthias Anton deutlich, dass aufgrund der Schornsteinfeger-Statistik des Jahres 2008 rund 6 Millionen Ölheizungen installiert waren, von denen jetzt etwa 780000 Systeme (fast 13 %) seit mehr als 25 Jahren in Betrieb sind. Weitere 4 Millionen Anlagen müssen als „veraltete Technik“ gelten, weil die Effizienz dieser Systeme lange nicht dem Stand heutiger Ölheizungen entsprechen.

Weil zum betagten Heizsystem meist eine noch ältere Tankanlage hinzukomme, sei der Handlungsbedarf dringend geboten. „Abwrackprämien für alte Heizungen – wie jetzt beispielsweise in Sachsen oder Österreich praktiziert – können ein richtiger Schritt und ein von der Bevölkerung akzeptiertes Signal gegen den Modernisierungsstau sein“, kommentierte Mat­thias Anton.

Entwässerung rückt in den Fokus

„Überlassen wir das Feld nicht Rohrreinigern oder Kanalbauern. Unsere bisherige Kompetenz auf privaten Grundstücken sollten wir nicht aufgeben!“ Der ÜWG-Geschäftsführer zeigte die Möglichkeiten auf, die für die SHK-Mitgliedsbetriebe im Bereich Zertifizierung und Qualitätssicherung angeboten werden. Dafür gibt es gute Gründe: In Nord­rhein-Westfalen beispielsweise fordert das Landeswassergesetz in § 61a die Sachkunde bei den prüfenden Betrieben. Hierfür bietet die ÜWG alles Nötige –von der Schulung bis zur Zertifizierung. Auch ist offensichtlich geworden, dass Städte und Kommunen besondere Kenntnisse bei der Prüfung bzw. Sanierung von Grundstücksentwässerungen, Kleinkläranlagen oder Abscheidern verlangen und eine entsprechende regelmäßige Überwachung voraussetzen.

Der Bericht von Matthias Anton erstreckte sich auch auf zukünftige Geschäftsfelder. Im Bereich der erneuerbaren Energien und Technologien könnte sich in naher Zukunft ergeben, dass Fachbetrieben besondere Weiterbildungsangebote durch die SHK-Verbandsorganisation eröffnet werden. Ein damit verbundenes Qualitätssicherungs-Konzept wäre dann Aufgabe der ÜWG. Ähnliche Entwicklungen stünden auch an, wenn es darum geht, energetische Inspektionen an Klimaanlagen durchzuführen (neue EnEV-Forderung).

Neues Wasserhaus­haltsgesetz

Seit März befindet sich das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in der politischen Beratung. Eine endgültige Beschlussfassung durch den Bundesrat ist für Mitte Juli (nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe) vorgesehen. Das war offenbar auch der Grund dafür, dass die ÜWG vergeblich versucht hatte, von ministerieller Seite auf Bundes- oder Landesebene – mitten in den Verhandlungen – einen Referenten für die Mitgliederversammlung zu bekommen. Es blieb bei Matthias Anton, die wichtigsten Fakten zum neuen WHG zusammenzutragen.

Danach knüpft das neue WHG inhaltlich am Entwurf des Umweltgesetzbuches II – Wasserwirtschaft – an. Nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes gäbe es faktisch keine Fachbetriebe gemäß §19 l (WHG) mehr, sondern neue Paragraphen würden eine Rechtsgrundlage bieten. Wie die allerdings dann im Einzelnen gestaltet werden, war zum Zeitpunkt der Mitgliederversammlung in vielen Punkten offen. Noch im Juni/Juli standen Beratungen auf Länderebene an, um voraussichtlich am 10. Juli einen Beschluss des Bundesrates herbeizuführen.

Matthias Anton machte klar, dass die Verbandsorganisation alles Mögliche dafür unternimmt, damit die bisher bewährten Regelungen erhalten bleiben. „Aus dem Referentenentwurf ist zu entnehmen“, so Matthias Anton, „dass es beispielsweise bei der vertrauten Fachbetriebspflicht und Sachverständigenprüfungen bleibt.“ Für die Fachbetriebe könnte sich allerdings ergeben, dass

  • ein erhöhter Schulungsaufwand,
  • ein schärferes Überwachungsverfahren vor Ort,
  • die Prüfung von Referenzanlagen sowie
  • eine deutliche Erhöhung jährlicher Kosten

in Betracht komme. Mit einem Inkrafttreten der Neuregelungen muss im Frühjahr 2010 gerechnet werden.

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass sich die Mitglieder der ÜWG-SHK noch über neue flüssige Brennstoffe und Technologien sowie zum Entwurf neuer Technischer Regeln für wassergefährdende Stoffe (Arbeitsblatt DWA-A 791) informieren konnten.

Welche Veränderungen durch das neue WHG kommen werden, ist momentan das beherrschende Thema. Der Bedarf an Überwachungsaufgaben wird sicher wachsen, doch inwieweit dies der Gesetzgeber dem Kompetenzbereich des Fachhandwerks und seiner Selbstverwaltung überlässt, wird erst mit der Entscheidung des Bundesrates deutlich werden. TD