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Energieberater

Jetzt für die BAFA-Liste weiterbilden

Für Gebäudeenergieberater des Handwerks dürfte es wichtig sein, dass sie in Zukunft auf der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt werden. Sie hat die sogenannte BAFA-Liste abgelöst. Diese Voraussetzung muss seit dem 1.6.2013 gegeben sein, um die KfW-Förderung für eine „Energetische Fachplanung“ sowie „Baubegleitung“ in Anspruch nehmen zu können. Wichtig: Ab Februar 2014 soll die Anwendung der Expertenliste auch für die Antragstellung und die notwendigen Nachweise in den KfW-Programmen Energieeffizient Bauen und Sanieren verbindlich werden.

Experten mit einer anerkannten Weiterbildung nach den damaligen Richtlinien zur Vor-Ort-Beratung (BAFA) von 2006, 2008 und 2009 brauchen dafür den zusätzlichen Nachweis einer Fortbildung von 16 Unterrichtseinheiten aus den Bereichen energiesparendes Bauen und Sanieren. Dies gilt auch zur Eintragung als Experte für die Vor-Ort-Beratung. Der zusätzliche Nachweis einer Fortbildung von 16 Unterrichtseinheiten muss bis zum 31.12.2013 erbracht werden.

Experten, die an einer Weiterbildung zur Vor-Ort-Beratung zwischen November 2001 und September 2006 teilgenommen haben, können sich ebenfalls bis Ende 2013 vereinfacht für die KfW-Programme eintragen lassen, wenn sie eine zusätzliche Fortbildung mit 16 Unterrichtseinheiten aus dem Fortbildungskatalog nachweisen. Wichtig ist, dass dabei das Thema Energieeinsparverordnung (EnEV) behandelt wurde. Wenn nicht, lassen sich auch EnEV-Fortbildungen einreichen, die nach Oktober 2007 datiert sind.

Ab Anfang 2014 steigen die Anforderungen für eine Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste erheblich. Dann ist eine Weiterbildung von 80 Unterrichtseinheiten über fehlende Inhalte vorzulegen, um in die Expertenliste für die KfW-Programme eingetragen zu werden. In nebenstehender Übersicht hat die dena die Eintragungsanforderungen zusammengefasst. Weitere Details findet man unter energie-effizienzexperten.de/vorabinformationen (Link nicht mehr gültig)