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Energiedienstleistungen

Termindruck für neues Gesetz

Brüssel hat Deutschland die Energiedienstleistungs-Richtlinie beschert. Eine der Kern-Ideen war ursprünglich, dass die Energie­versorger nicht nur Energie verkaufen, sondern auch noch dafür sorgen sollten, dass die Energie auch möglichst effizient verbraucht wird. Hierzulande bedarf es dieser Ordnungsstrukturen nicht. Es gibt bereits Rahmenbedingungen und Instrumente in einem funk­tionierenden Energiemarkt, damit die zweifellos wichtigen ehrgeizigen Ziele zur CO2-Minderung verfolgt werden können: Angefangen von der Forschung und Entwicklung der Heizungs- und Elektroindustrie über staatliche Förderprogramme bis hin zum Fachbetrieb, der beim Endverbraucher Energieeffizienz herzustellen weiß, erschließt sich eine lückenlose Kette an Dienstleistern.

2009 scheiterte ein erster Entwurf der Bundesregierung zur nationalen Umsetzung der Brüsseler Vorgaben. Weil ein funktionierender deutscher Markt auf den Kopf gestellt worden wäre, gab es massive Kritik und der Entwurf verschwand wieder in den Schub­laden der Berliner Ministerien. Doch die nationale Umsetzung ist mittlerweile überfällig geworden. Seit Ende März 2010 wurde ein neuer Entwurf vorgelegt. Mit dem „Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) soll nun ein unbürokratischer und marktwirtschaftlich verträglicher Ansatz zur Verbesserung der Energieeffizienz für die Kunden verfolgt werden. Neun Prozent Endenergie gilt es bis 2017 einzusparen. Um diese Forderung zu verwirklichen, setzt man auf die Informa­tionspflicht für Energielieferanten, den Endkunden über das bestehende An­gebot an Energiedienstleis­tungen, Energie­effiziensmaßnahmen und Energieaudits ­aufzuklären. Exis­tiert ein solches Angebot in der Region nicht, muss der Energielieferant – durch Beauftragung unabhängiger Dritter – ein solches Angebot schaffen. Damit hat eine wesentliche Forderung des SHK-Handwerks Gewicht bekommen. Die Befürchtung: Wenn Energie­unternehmen selbst als Anbieter von Energiedienstleistungen und Energieeffizienzmaßnahmen im Gesetz aufgenommen werden, ließe sich diese Marktposition im Wettbewerb zum SHK-Handwerk ausnutzen.

Der Entwurf bringt aber nur in diesem einen Punkt eine wesentliche Verbesserung. Weiterhin gibt es kritische Passagen, vor allem beim Nachweis des geforderten Qualifikationsnachweises, um Energiedienstleistungen anbieten zu können. Die SHKOrganisation macht sich dafür stark, dass nötige Zuverlässigkeit und Fachkunde in Deutschland über die bereits bestehenden Systeme nachgewiesen werden können. Brüssel mahnt die möglichst rasche Um­setzung an: Noch in diesem Jahr ist deshalb mit der Fertigstellung des Gesetzes zu rechnen.