Bundesweit drängen Städte und Gemeinden vor allem in Wasserschutzgebieten auf eine zeitnahe Inspektion von Grundstücksentwässerungsanlagen. Klarer Trend ist dabei, dass nur qualifizierte Fachbetriebe Aufträge ausführen dürfen. Beispielsweise hat auch jetzt das Bundesland Bayern eine entsprechende Fachbetriebspflicht in die Mustersatzung aufgenommen.
SHK-Unternehmer Thomas Wohlfart aus Pfronten/Allgäu ist schon seit Jahren im erdverlegten Rohrleitungsbau aktiv. Er sieht es als wichtige Voraussetzung, dass er sich durch nötige Weiterbildung als qualifizierter Fachbetrieb darstellen kann. Als erster Fachbetrieb in Bayern suchte er über seinen SHK-Landesverband den Kontakt zur Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke (ÜWG-SHK), um sich auf dem Fachgebiet Grundstücksentwässerung gemäß DWA-Merkblatt M 190 zertifizieren zu lassen. Sein Unternehmen mit gut zehn Mitarbeitern ist jetzt „Fachbetrieb für Herstellung, baulichen Unterhalt, Sanierung und Prüfung von Grundstücksentwässerungen“. Dies schließt auch Arbeiten an Leichtflüssigkeits- und Fettabscheidern sowie Kleinkläranlagen ein.