Mit der Novellierung der EnEV sind die Ansprüche an bauliche Veränderungen deutlich gestiegen. Soll beispielsweise mehr als ein Zehntel einer Fassade saniert werden, gelten die neuen EnEV-Höchstwerte für den Wärmeschutz. Bei Reparaturen stellt sich deshalb häufig die Frage für Bauherren und Klempner, inwieweit sich zum einen EnEV-Vorgaben, zum anderen das Gebot der Wirtschaftlichkeit beachten lässt. Der ZVSHK hatte als Veranstalter der jährlich stattfindenden Karlstadter Fachtagung für Informationen aus kompetenter Quelle gesorgt. Martin van Hazebrouck (Oberste Baubehörde in Bayern) ging auf typische Situationen am Bau ein und konnte dabei wichtige Zusammenhänge klarstellen. So kann beispielsweise niemandem zugemutet werden, aufgrund eines partiellen Sturmschadens gleich auch das gesamte Unterdach dämmen zu müssen.
Die viel diskutierte zehnprozentige Bagatellgrenze präzisierte er ebenfalls: Nicht etwa Dachüberstände gilt es mit einzubeziehen, wenn die für die EnEV relevanten Flächen an Dach und Fassade zu ermitteln sind, sondern zu berücksichtigen sind nur die Hüllflächen, hinter denen sich beheizte Räume befinden. Als hilfreich empfahl van Hazebrouck die typischen Fragen/Antworten auf http://www.bbsr.bund.de, aus denen sich Lösungen für zahlreiche Bausituationen ableiten lassen.
Doch vor Rechtsstreitigkeiten könnten auch die dort gegebenen Hinweise nicht bewahren, musste van Hazebrouck einräumen. In der Expertenrunde wurde nämlich beklagt, dass unklare oder schwammig formulierte EnEV-Passagen ermöglichen, dass es findige Zahlungsunwillige auf manchen Prozess ankommen lassen.
Die EnEV geht in § 26a auf „Private Nachweise“ ein und Martin van Hazebrouck machte deutlich, dass der Handwerker in der Haftung ist, sobald er Arbeiten ausführt, die die EnEV auch nur tangieren. So hat er die Pflicht, dem Eigentümer unverzüglich nach Abschluss der Arbeiten per Unternehmererklärung schriftlich zu bestätigen, dass die von ihm geänderten oder eingebauten Bau- oder Anlagenteile den Anforderungen dieser Verordnung entsprechen. Unter https://www.wasserwaermeluft.de/ (Deep-Link wwl-2435) finden Interessenten wichtige Informationen sowie eine Fachunternehmererklärung, die sich für die Bestätigung der EnEV-Kompatibilität einsetzen lässt.
Knacken und Knistern
Sind typische Dehnungsgeräusche oder das Prasseln bei heftigem Niederschlag unter einem Metalldach zumutbar? Vor allem dann, wenn beispielsweise für eine Mansarde Komfortansprüche gelten? Andreas Buck, Chefredakteur des Klempnermagazins Baumetall stellte die Ursachen dar und berichtete von zunehmenden Reklamationen auf Nutzerseite. In der sich anschließenden Diskussion stellten die Metall-Experten klar, wie sich den Problemen im einzelnen begegnen lässt bzw. ob diese unvermeidbar sind. Hohe Bedeutung kommt der Kombination Haft/Trennlage zu, denn die muss aufeinander abgestimmt sein. Auch sollen Falze nur so weit geschlossen werden, dass noch eine Querdehnung möglich ist. Bundesfachgruppenleiter Ulrich Leib: „Was die Wärmedämmung angeht, wissen wir was zu tun ist, doch in punkto Schalldämmung haben viele Betriebe leider noch Nachholbedarf. Das gilt es zu verbessern.“ Wichtige Hinweise enthält die Fachinformation „Schallschutz bei Metalldachkonstruktionen. Die Publikation gibt es im Onlineshop von https://www.wasserwaermeluft.de/.
Schäden durch Treibwasser
Als Sachverständiger für das Klempnerhandwerk dokumentierte Klaus Siepenkort Schadensfälle, die durch Treibwasser entstanden – mit sehr unterschiedlichem Ergebnis. Mal war es Lochfraß durch Zinkkorrosion, weil an der Haft (ohne Dichtband) ein kapillarer Wassereinbruch erfolgte. Ein anderes Mal waren es zu große Haftabstände am Kirchendach, die letztlich zu Undichtheiten führten und das ungeschützte hölzerne Tragwerk zerstörten.
Er zog das Resümee, dass der Fachbetrieb eine zweite Ablaufebene vorsehen sollte, um bei sensiblen Dachkonstruktionen eindringendes Treibwasser planmäßig ableiten zu können. Als Alternative dazu können konstruktive Maßnahmen wie Falzausführung, Falzrichtung sowie Dichtbänder im Falz verhindern, dass Treibwasser Barrieren überwinden kann.
Solartechnik mit Tücken
Verschiedene Schäden aufgrund unsachgemäß befestigter Solaranlagen präsentierte Dr. Konrad Hanf von Prefa. Sein Appell lautete, als erste Planungsmaßnahme die baulichen und statischen Gegebenheiten zu prüfen. Denn vor allem unsachgemäß nachgerüstete, aufgeständerte Module sind der Gefahr ausgesetzt, dass sie ein Sturm mitsamt der Metalldeckung wegreißt.
Als Weiterentwicklung der Aluminium-Dachsysteme von Prefa präsentierte der Anwendungstechniker eine neu entwickelte Haltekonstruktion, die man direkt durch die Metalldeckung führen und im Sparren verankern kann. Für neue Metalldächer, die Solarmodule erhalten sollen, gibt es eine Berechnungsmethode zur statisch sicheren Haftanordnung. Sie basiert auf den Tabellenwerten der Klempnerfachregeln. TD