Klima- und Lüftungsanlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten sollen – passend zur Corona-Pandemie – in puncto Infektionsschutz auf einem zeitgemäßen technischen Stand betrieben werden können. Voranbringen will dies die Bundesregierung durch ein mehrjähriges Förderprogramm in der Gesamthöhe von 500 Millionen Euro. Die nötige Beschlusslage ist inzwischen so weit fortgeschritten, dass die Förderrichtlinie Mitte Oktober 2020 in Kraft treten könnte.
Der Hintergrund: Raumlufttechnische Anlagen für Hörsäle, Schul-Aulen, Theater, Museen, kommunale Versammlungsräume oder Bürgerhäuser müssen darauf abgestimmt sein, einen möglichst hohen Anteil an Außenluft in den jeweiligen Raum zu bringen. Dies wird aufgrund von Studien als probates Mittel angesehen, um die Aerosolkonzentration und damit eine mögliche Virenlast im geschlossenen Raum zu minimieren.
Ältere Lüftungsanlagen, die nur einen geringen Anteil an Außenluft zulassen, müssen deshalb so nachgerüstet werden, dass sie bedarfsgeregelt mit einem nur geringen Umluftanteil betrieben werden können.
Die Förderung sieht Zuschüsse für die Um- und Aufrüstung stationärer raumlufttechnischer Anlagen vor und soll bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben betragen, die bei 100 000 Euro gedeckelt sind.
Sobald die Richtlinie „Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“ in Kraft getreten ist, können Zuschüsse beantragt werden. Eine Antragstellung soll bis Ende 2021 möglich sein und in diesem ersten Jahr aus einem Etat von 200 Millionen Euro schöpfen können, während bis 2024 insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden sollen.