Bauherren können für die Modernisierung eines veralteten Heizsystems mit einer attraktiven Förderung rechnen, wenn sie erneuerbare Energien einbeziehen. Doch aus der neuen Förderrichtlinie zum Marktanreizprogramm (MAP) ergeben sich Fragen, die der ZVSHK beantwortet und zu denen er eine Webseite eingerichtet hat unter www.zvshk.de (als Suchwort den Quicklink QL70123604 eingeben).
Seit Wochen besteht beispielsweise das Problem, dass beim Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) lange Bearbeitungszeiten für Förderanträge entstanden sind. Dafür gibt es verschiedene Gründe. Wichtig für den Fachunternehmer ist, dass grundsätzlich mit der Baumaßnahme begonnen werden kann, sobald der Antrag dem Bafa vorliegt. Allerdings: Das Risiko der Genehmigung bzw. der Förderhöhe trägt grundsätzlich der Antragsteller (Kunde). Wie sich dies in den vertraglichen Vereinbarungen klarstellen lässt, macht der ZVSHK auf der Webseite beispielhaft deutlich im Punkt „Der Antragseingang beim Bafa wurde bestätigt. Eine Förderzusage wurde aber noch nicht erteilt. Wie verhalte ich mich?“