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GEBÄUDEENERGIEGESETZ

Bundestag beschließt das neue GEG

Am 18. Juni 2020 hat der Bundestag das Gesetz „zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude“ beschlossen. Mit dem aktualisierten Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt jetzt ein einheitliches Anforderungssystem, in dem Energieeffizienz und erneuerbare Energien integriert sind. Die ordnungsrechtlichen Vorgaben folgen laut Regierung weiterhin dem Ansatz, den Primärenergiebedarf von Gebäuden gering zu halten, dazu den Energiebedarf eines Gebäudes von vornherein durch einen energetisch hochwertigen baulichen Wärmeschutz zu begrenzen, vor allem durch gute Dämmung, gute Fenster und Vermeidung von Wärmebrückenverlusten.

Hinzu kommt, dass der verbleibende Energiebedarf zunehmend durch erneuerbare Energien zu decken ist. Durch einen hochwertigen baulichen Wärmeschutz werde sichergestellt, dass auch erneuerbare Energien so effizient wie möglich genutzt werden.

Mit dem GEG werden die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umgesetzt und die Regelung des Niedrigst­energiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht integriert. Die aktuellen energetischen Anforderungen für den Neubau und den Gebäudebestand gelten weiterhin.

Wichtig zu wissen: Der Wirtschaftsausschuss änderte den Regierungsentwurf unter anderem dahingehend, dass der sogenannte 52-Gigawatt-Ausbaudeckel für Solaranlagen abgeschafft wird, um ein Signal in die Photovoltaikbranche zu senden. Weitere Details findet man unter www.zvshk.de (als Suchbegriff den Quicklink QL28117380 eingeben).