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Gerichtsurteil

Frabo gewinnt gegen DVGW — HÜV hilft

Inhalt

Der italienische Fitting-Hersteller Frabo hatte vor einigen Jahren zu Pressfittings DVGW-Zertifizierungen beantragt und für die Bereiche Gas und Wasser erhalten. Auf Beschwerde von Frabo-Wettbewerbern setzte der DVGW die Zertifizierung jedoch für den Fachbereich Wasser wieder aus. In der Nachfolge veränderte er die ursprünglichen Verfahrensregeln. Insbesondere wurde der 3000-Stunden-Test als Anforderung für die Zertifizierung im Fachbereich Wasser neu eingeführt. Weil Frabo unter anderem diese zusätzliche Hürde nicht erfüllen mochte, entzog der DVGW das zunächst ausgesetzte Zertifikat zum 14. Juni 2005. Während eine erste Klage von Frabo gegen das DVGW-Verhalten vor dem Landgericht Köln keinen Erfolg hatte, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Urteil vom 14.8.2013 anders: Die DVGW-Cert hat für das Produkt Frabopress das DVGW-Zertifizierungszeichen Wasser sowie das DVGW-Zertifizierungszeichen Gas/Wasser (Mischzertifikat) zu erteilen. Sollte gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil Revision eingelegt werden, wird der BGH jedoch nur noch prüfen, ob das Urteil rechtsfehlerhaft ist, also gegen formelles oder materielles Recht verstößt. Neue Tatsachen werden nicht berücksichtigt.

Wichtig für Mitglieder der SHK-Organisation: Sollte ein Fachbetrieb Haftungsprobleme bekommen, weil eine Zertifizierung für Frabo-Pressfittings fehlt und die für das Produkt geltenden anerkannten Regeln der Technik nicht eingehalten sind, ist der Mitgliedsbetrieb über die vom ZVSHK mit Frabo abgeschlossene Haftungsübernahmevereinbarung (HÜV) abgesichert. Über http://www.zvshk.de (Quicklink: QL2021599) finden Mitgliedsbetriebe eine Auflistung der Hersteller, mit denen eine HÜV besteht.