Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
Grundstücksentwässerung

Sachkunde verlangt

Inhalt

Seitdem viele Bundesländer von ihren ambitionierten Fristen abgerückt sind, um möglichst bald generell alle Entwässerungsleitungen in Deutschland auf Schäden zu prüfen, ist die Luft raus aus diesem Geschäftsfeld. Viele Handwerksunternehmer haben sicher so reagiert. Denn welcher Betreiber einer Grundstücksentwässerung sieht sich ohne Termindruck veranlasst, in den Untergrund zu investieren? Antwort: Es gibt etliche Regionen, in denen systematisch inspiziert und saniert wird. Vor allem sind es Wasserschutzgebiete, die bei Städten und Gemeinden im Fokus stehen. Dort werden sowohl die öffentlichen Kanäle als auch die Entwässerungssysteme auf privatem Grund inspiziert und möglichst zeitnah saniert.

Die Grundstücksentwässerungstage in Fulda, veranstaltet von der DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall) gaben am 21. und 22. Januar 2014 Einblick in die Verordnungen. Dabei zeigte sich nicht nur, dass primär Wasserschutzgebiete saniert werden sollen. Die Verordnungen autorisieren auch Städte und Gemeinden, dass Zulassungsbestimmungen für die ausführenden Handwerksbetriebe aufgestellt werden. Das ist keine Überraschung, denn seit Jahren zeichnet sich dieser Trend bereits ab.

Kanalhaie noch immer aktiv

Dennoch: Kanalhaien scheint es immer noch zu gelingen, unbedarfte Bürger mit einer vorgetäuschten dubiosen Kanalinspektion zum Billigpreis übers Ohr zu hauen. Karsten Sellung (Stadtentwässerung Braunschweig) sowie Dirk Bellinghausen (DWA-Gütegemeinschaft) schilderten eine typische Vorgehensweise: Von der angeblichen Kanalinspektion, die dem Hausbesitzer für nicht einmal 50 Euro gezeigt werden, gibt es lediglich verschwommene Bilder und ungenaue Positionsbezeichnungen mit der Empfehlung, die Arbeiten auf dem Grundstück gleich am nächsten Tag durchführen zu lassen. Nach der Einwilligung folgen meist „Sanierungsarbeiten“ in aller Kürze – dann kommt aber auch die Rechnung, die in die Tausende gehen kann. Wie die Tagung offenlegte, lassen sich Firmen, die mit solchen Machenschaften auffallen, leider nicht ein für alle mal ausschalten.

Die kommunalen Vertreter – auf der Tagung stellten sie mit Abstand die meisten Teilnehmer – wurden aufgefordert, den Machenschaften eine möglichst breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit entgegenzusetzen.

Welche Qualifikation braucht der Sanitärbetrieb?

Viele Kommunen sind ohnehin dazu über­gegangen, nur Fachbetriebe für Sanierungsarbeiten zuzulassen, die zuvor ihre Qualifikation nachgewiesen haben. Welche Voraussetzungen sind dies? Ein Sanitärbetrieb, der dieses Geschäftsfeld für sich erschließen will, sollte bei den zuständigen Behörden nachfragen, welche besondere Zertifizierung – beispielsweise die Mitgliedschaft in einer Gütegemeinschaft – gefordert wird, um in einer bestimmten Region Sanierungsarbeiten ausführen zu können.

Den Kunden individuell beraten

Dr. Robert Thoma, Sachverständiger in Würzburg, hatte an einem Projekt beispielhaft errechnet, wie Schäden an einer Grundstücksentwässerung beseitigt werden können. Denn ein ganz wichtiger Punkt war für ihn die Wirtschaftlichkeit, die mit darüber entscheiden sollte, welche Maßnahme für den Bauherrn empfehlenswert ist. Im konkreten Beispiel rechnete er vor, dass ein Reparaturkonzept für 8500 Euro durchaus ein befriedigendes Ergebnis bringen kann – allerdings mit einer Haltbarkeitsdauer von möglicherweise nur wenigen Jahren.

Ein Renovierungskonzept des selben Objektes mittels Komplettabdichtung des Entwässerungssystems kam dagegen bereits auf 21000 Euro. Die Premiumlösung nach zeitgemäßem Stand der Technik sah für dieses Objekt allerdings vor, dass durch ein Modernisierungskonzept Regen- und Schmutzwasser getrennt geführt werden – Kostenpunkt: 40000 Euro.

Ob ein anstehender Verkauf oder knappe Geldmittel oder eine langfristige Sicherung in die Immobilie: Thoma konnte für alle drei Konzepte triftige Gründe nennen, die eine individuelle Entscheidung sinnvoll erscheinen lassen. Ihm war wichtig herauszuarbeiten, dass bei einer Kundenberatung nicht ausschließlich ein am besten geeignetes Reparaturverfahren erarbeitet wird, sondern auch weitere wichtige Aspekte berücksichtigt werden sollten.

Neubauabnahme mit ­Schadensquote 30 %

Nicht minder interessant war der Vortrag von Markus Mendek, Sachverständiger aus Ravensburg. Einen für ihn wichtigen Lehrsatz nannte er gleich zu Beginn: Saniere keinen Kanal, den du nicht gesehen hast! Seiner Beobachtung nach passiere das jedoch recht häufig. Will sagen: Eine gründliche Reinigung und anschließende TV-Inspektion einschließlich Dokumentation bilden die Grundlage für alle weiteren Maßnahmen. Auf eindrucksvolle Weise zeigte er einige Beispiele, bei denen die Sanierung fehlgeschlagen oder bereits nach kurzer Zeit schadhaft geworden war und erläuterte die jeweilige Ursache.

Mendek zeigte nicht nur Sanierungen, bei denen z.B. Inliner im Bereich von Abzweigungen versagt hatten. Auch neu errichtete Entwässerungssysteme auf privatem Grund haben seiner Einschätzung nach eine Schadensquote von 30 % , weil es ausführenden Firmen an Sachkenntnis mangelt. Mit Fotos über gute Detaillösungen demonstrierte er darüber hinaus, wie großzügige Revisionsöffnungen die Wartung und den ordnungsgemäßen Betrieb von Entwässerungssystemen erheblich erleichtern können – ein Aspekt, der seiner Meinung nach in Zukunft immer wichtiger wird.